Von den Erben des Apostolates

Geliebte Gottes!

Christus sprach zu den Aposteln am Abend des Ostersonntags: „Wie Mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch.“ (Joh. 20,21). Damit hatte unser göttlicher Erlöser die Einrichtung des Apostolates geschaffen. Unter dem Apostolat versteht man jede Beamtung und Gewalt, die Christus unmittelbar als Ausfluß Seiner eigenen göttlichen Sendung auf Seine zukünftigen Stellvertreter übertragen hat, damit diese die gesamte Kirche lehren, heiligen und regieren.

Der Apostolat

Dazu hatte der Heiland den Aposteln das nötige Rüstzeug mitgegeben. Und zwar einmal in Form von konkreten Befehlen und Aufträgen. Zum anderen in Form besonderer Vollmachten und Gewalten.

Er erteilte den Aposteln konkrete Befehle und Aufträge. Welche? Erstens: Er wies Ihnen ihr Arbeitsfeld an: „Gehet hin in die ganze Welt.“ (Mt. 28,10). Nicht nur Israel, sondern der ganze Erdkreis war ihr Wirkungsgebiet. Was sollten die Apostel tun? Sie sollten Sein Evangelium verkünden: „Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium allen Geschöpfen.“ (Mk. 16,15). In der Verkündigung des Evangeliums bestand der zweite Befehl des Heilandes an die Apostel. Drittens wies Er sie an, jene, die das Evangelium annehmen würden, durch äußere Zeichen in die Einheit einer weltumspannenden Gemeinde vereinigen sollten. Diese äußeren Zeichen sind die hl. Sakramente, insbesondere die hl. Taufe und die hl. Eucharistie. „Wer da glaubt und sich taufen läßt, wird selig werden“ (Mk. 16,16), denn die hl. Taufe ist ja nichts anderes als der Zutritt zu dem ewigen, göttlichen Liebesbund, der in der gemeinsamen hl. Kommunion zeichenhaft (sakramental) sichtbar wird. Denn in der hl. Kommunion werden die Gläubigen sowohl unter sich als auch mit ihrem göttlichen Haupt und mit den Hirten der Kirche verbunden zu dem einen mystischen Leib, der die Kirche ist. So schreibt der hl. Paulus an die Gemeinde von Korinth: „Das Brot, das wir brechen, ist es nicht Teilnahme an dem Leibe des Herrn? Denn ein Brot, ein Leib sind wir viele, wir alle, die wir an dem einen Brote teilnehmen.“ (1. Kor. 10,16 f.). – Das waren die Befehle, die konkreten Aufträge, welche die Apostel von Christus erhielten, um sie umzusetzen.

Dazu bedurften die Apostel jedoch besonderer Vollmachten und Gewalten. Und auch diese wurden ihnen von ihrem göttlichen Meister zugeteilt. Es sind keine geringeren Vollmachten als jene überirdischen Gewalten, welche der Gottmensch selbst von Seinem himmlischen Vater erhalten hatte, als Er in die Welt gesandt wurde. „Empfanget den Heiligen Geist! Wie Mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch.“ (Joh. 20,21). Diese Sendung umfaßte drei Vollmachten. Erstens: Die Vollmacht des Lehramtes: „Lehret alle Völker.“ (Mt. 28,19). Nicht in ihrer eigenen Autorität, sondern in der Vollmacht Christi sollten sie die Völker lehren: „Wer euch hört, der hört Mich!“ (Lk. 10,16). – Zweitens: Übertrug Er den Aposteln das Priesteramt, indem Er sie beim letzten Abendmahl mit den Worten „Tut dies zu Meinem Andenken“ (Lk. 22,19) zu Priestern des neuen Bundes weihte. Damit erteilte Er ihnen die Wandlungsvollmacht, um fortan das hl. Meßopfer darzubringen, sowie die göttliche Gewalt, alle daraus fließenden Gnaden durch die Spendung der hl. Sakramente zu verwalten, um die Seelen zu heiligen. Die dritte Gewalt, welche Christus den Aposteln übertragen hatte, war das Hirtenamt. „Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ (Mt. 18,18).

In alledem waren sämtliche Apostel vollkommen gleich. Ihr gemeinsamer Zuständigkeitsbereich war die ganze Welt. Ihre Amtsbefugnisse waren universal, also nicht auf irgendein Gebiet eingeschränkt. Sie alle waren durch den Beistand des Heiligen Geistes in ihrem Lehramt unfehlbar. Man könnte sagen, daß alle Apostel in der Weise beauftragt und bevollmächtigt waren, wie es später nur noch die Päpste gewesen sind. Wir werden darauf zurückkommen müssen.

Ja, in einem Punkt übertrafen die Apostel sogar die Nachfolger des hl. Petrus. Denn alle Apostel waren zeitlebens Kanäle der göttlichen Offenbarung. Sie waren also nicht nur die Hüter und Bewahrer des abgeschlossenen Offenbarungsschatzes (depositum fidei), zu dem keine neuen Wahrheiten hinzukommen können, sondern bis zu ihrem Tod waren die Apostel auch Empfänger neuer Lehren und göttlicher Offenbarungen, die ihnen bis zur Himmelfahrt des Heilandes noch nicht bekannt waren.

Obwohl die Apostel sich der Machtbefugnisse erfreuten, wie sie heute nur noch der Papst besitzt, so waren die Apostel dennoch nicht zwölf Päpste. Im Amt des Apostolates waren sie einander zwar vollkommen ebenbürtig. Aber Christus hatte den hl. Petrus zu ihrem Oberhaupt bestimmt. Folglich waren alle dem Primat des hl. Petrus unterworfen. „Weide Meine Lämmer. Weide Meine Schafe.“ (Joh. 21,16 f.). Durch diese Worte des Heilandes wurden die übrigen Apostel dem Petrus als obersten Hirten wie Schafe anvertraut und unterstellt. Was also Petrus durch Seine Entscheidung bindet und löst, das war auch für die Apostel verbindlich.

Zusammenfassend können wir sagen: Durch die Stiftung des Primates und des Apostolates hatte Christus das Fundament Seiner Kirche gelegt. Er hatte die Apostel zu Baumeistern Seiner Kirche bestimmt. Dazu hatte Er ihnen ausdrückliche Befehle erteilt und sie mit übernatürlichen Vollmachten ausgerüstet. Schließlich hatte Er sie alle dem hl. Primat Petri unterstellt.

Christus hat also durch die Stiftung von Primat und Apostolat das Fundament der Kirche gelegt. Und die Apostel haben nach Seinem Bauplan und in Seiner Kraft weitergebaut. Wie genau ging das von statten?

Apostolische Gründungen – die Bistümer.

Die erste christliche Gemeinde entstand noch am Pfingsttag selbst in Jerusalem. Der hl. Petrus predigte der zusammenströmenden Volksmenge mit so gesegnetem Erfolg, daß sofort Dreitausend „sein Wort annahmen und sich taufen ließen.“ (Apg. 3,41).

Die Apostel wußten jedoch, daß Christus nicht nur die Juden, sondern die ganze Menschheit durch die Vergießung Seines Blutes erlöst hatte. „Er ist für alle gestorben.“ (2. Kor. 5,14), würde später der hl. Paulus ausdrücklich erklären. Deshalb auch der vollumfängliche göttliche Missionsbefehl: „Gehet hin in die ganze Welt.“ (Mk. 16,15).

Dieser Weisung entsprachen die Apostel. Nachdem sie an Pfingsten den Heiligen Geist und damit das himmlische Licht und die himmlische Kraft empfangen hatten, griffen sie zum Wanderstab und zogen hinaus in die verschiedenen Länder des Erdkreises, um überall auf der Welt neue kirchliche Gemeinschaften zu gründen und zu organisieren. „Der Herr wirkte mit ihnen und bestätigte das Wort durch die darauffolgenden Wunder.“ (Mk. 16,20). Die Apostel begannen damit, überall das zu gründen, was wir heute Bistümer oder Diözesen nennen – die sog. Ortskirchen.

Dabei gingen die Apostel so vor, daß sie das Christentum namentlich in den Hauptstädten der Provinzen des Römischen Reiches verkündeten. Diese waren Knotenpunkte des Handels und des Verkehrs, von denen aus sich die apostolische Lehre leicht in das Umland und in andere Provinzen hinaus verbreiten ließ. So entstanden etwa in Asien jene sieben Gemeinden, an welche der hl. Johannes in der Geheimen Offenbarung sieben Sendschreiben zu richten hatte; nämlich die Gemeinden von Ephesus, Smyrna, Pergamon, Thyatria, Sardes, Philadelphia und Laodicea. (vgl. Offb. 1,11).

Die Gläubigen eines solchen Gebietes, bestehend aus einer Provinzhauptstadt und dem umliegenden Gebiet, wurden von den Aposteln als zusammengehörige Einheit betrachtet, wie etwa aus dem 2. Korintherbrief des hl. Paulus hervorgeht. Das Schreiben des Völkerapostels richtet sich „An die Kirche Gottes zu Korinth und an alle Heiligen, welche in ganz Achaja sind.“ (2. Kor. 1,1). Die vom Völkerapostel gegründete Kirche von Korinth umfaßte also als Zentrum die Provinzhauptstadt und Handelsmetropole Korinth. Die dortige Gemeinde war die Mutterkirche. Die von dieser Mutterkirche abhängigen übrigen Gemeinden befanden sich in der umliegenden Provinz Achaja. Schon in dieser frühen apostolischen Phase ist also die Organisation dessen, was wir heute noch als Bistum kennen, klar ersichtlich. Eine Diözese besteht ja heute noch aus der Hauptgemeinde der Kathedralkirche und den dieser Mutterkirche unterstellten, umliegenden Pfarrgemeinden.

Die Entfaltung des Apostolates

Dergleichen Verbände von Christengemeinden entstanden bald viele. Und sie hatten alle ihre eigenen Vorsteher. Ihre eigenen Hirten. Zunächst waren es die Apostel selbst. Jeder Apostel regierte die von ihm gegründete Gemeinde, und zwar im Namen und an Stelle des göttlichen Heilandes. „Wir erwiesen uns als Diener Gottes“ (2. Kor. 6,4), sagt der hl. Völkerapostel. Sie regierten die jeweilige Kirchengründung als Stellvertreter Gottes. Weil die einzelnen Apostel jedoch dem hl. Petrus als dem ersten der Apostel unterworfen waren, so leiteten sie die von ihnen gegründeten Christengemeinden ganz im Einverständnis und in Unterordnung unter Petrus, so daß dieser, getreu dem göttlichen Bauplan des Heilandes, als das Oberhaupt und der Regent aller christlichen Gemeinden erkannt und anerkannt wurde.

Aufgrund der wunderbaren Verbreitung des Glaubens und des Wachstums der Gemeinden waren die Apostel jedoch bald nicht mehr imstande, die einzelnen Ortskirchen, welche sie gegründet hatten, persönlich und alleine zu regieren. Also wählten die Apostel taugliche Männer aus, um sie mit verschiedenen Aufgaben zu betrauen, wobei sie ihnen einen Teil ihrer Vollmachten übertrugen. – Davon berichtet uns schon das 6. Kapitel der Apostelgeschichte, wie die Apostel sieben Männer auswählten, um sie an ihrer Stelle mit den Werken der tätigen Nächstenliebe zu betrauen. Dabei übertrugen sie ihnen auch einen Teil ihrer Amtsvollmacht und ihrer Amtsgnade. „Sie [die Apostel] legten ihnen unter Gebet die Hände auf“ und weihten damit die ersten Diakone, darunter den hl. Stephanus (vgl. Apg. 6,1-6).

Im 14. Kapitel der Apostelgeschichte erfahren wir vom Besuch der hll. Apostel Paulus und Barnabas in Lystra und Ikonium. Weil die Apostel in diese kleinen Gemeinden von Jerusalem und Antiochien aus nur selten kommen konnten, setzten sie in jeder Gemeinde Vorsteher ein, denen sie alle für die Seelsorge einer kleinen Gemeinde notwendigen Vollmachten und Gewalten zur Sakramentenspendung übertrugen. Die des Diakons reichten hierfür nicht aus, also weihten die Apostel Presbyter zu Gehilfen, welche sie als „Männer zweiten Ranges“, wie es heute noch in der Präfation der Priesterweihe heißt, mit der Seelsorge vor Ort betrauten. In der Apostelgeschichte heißt es: „Und nachdem sie ihnen mit Gebet und Fasten in jeder Kirche Presbyter bestellt hatten, empfahlen sie sie dem Herrn.“ (Apg. 14,22). Damit war nach dem Diakonat auch der sakramentale Weiherang des Presbyterates, also der Priesterrang, verwirklicht. Dieser sollte den Gläubigen vor Ort dienen, damit insbesondere in Notfällen schnell jemand zur Spendung der hl. Sakramente gerufen werden konnte (vgl. Jak. 5,14).

Aber nicht nur die kleinen Provinzgemeinden konnten die Apostel nicht dauerhaft betreuen. Die zunehmende Zahl der Hauptgemeinden in weit voneinander entfernt gelegenen Ländern erlaubte es ihnen auch nicht, in den Hauptkirchen der Provinzhauptstädte dauerhaft seßhaft zu bleiben. Sie mußten sich Persönlichkeiten heranbilden, welche fähig und geeignet waren, sie schon zu ihren Lebzeiten und erst recht nach ihrem Tod in einem Bistum zu ersetzen. Dazu nahmen sie Schüler und Amtsgenossen an, wie etwa der hl. Paulus, den hl. Timotheus für die Kirche von Ephesus und den hl. Titus für die Kirche von Kreta. – Diesen Schülern übertrugen die Apostel jene apostolischen Vollmachten, welche die Apostel selbst von Christus erhalten hatten. Die Apostelschüler empfingen von ihnen die Gewalt des Lehramtes, um fortan mit der Autorität Jesu Christi das Evangelium in dem ihnen zugewiesenen Bezirk zu verkünden. So schrieb der hl. Paulus an Timotheus: „Was du von mir vernommen hast in Gegenwart vieler Zeugen [die hl. Lehre], das vertraue zuverlässigen Menschen an, welche tüchtig sein werden, auch andere zu lehren.“ (2. Tim. 2,2).

Ferner empfingen die Apostelschüler von den Aposteln das Hirtenamt (Jurisdiktion), wodurch sie für ihr jeweiliges Gebiet die gesetzgebende Gewalt, die Exekutive, also die vollziehende Gewalt, und auch die richterliche Gewalt erhalten haben. So wurde Timotheus vom Völkerapostel instruiert: „Verkündige das Wort, tritt auf, sei es gelegen oder ungelegen. Rüge, mahne, weise zurecht in aller Geduld und Lehrweisheit.“ (2. Tim. 4,2). Und dem Titus rief er in Erinnerung: „Deshalb habe ich dich auf Kreta zurückgelassen, damit du das, was mangelt, in Ordnung bringst, und von Stadt zu Stadt Presbyter bestellst, wie ich dich angewiesen habe.“ (Tit. 1,5). Das Hirtenamt war den Apostelschülern also übertragen, um die Kirchenordnung in den ihnen zugewiesenen Gebieten einzurichten, aufrechtzuerhalten und vor schlechten Einflüssen zu bewahren.

Schließlich empfingen die Schüler der Apostel, um in ihrem Sprengel als wahre Stellvertreter Gottes, die ihnen anvertraute Herde Christi heiligen zu können, auch die Fülle der priesterlichen Weihegewalt. Mehrmals erinnert der hl. Paulus seinen Schüler Timotheus an die Weihegnade, „die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände.“ (2. Tim. 1,6). Durch die Handauflegung der Apostel wurden deren Schüler in den Weiherang des Episkopates erhoben. So konnten sie, von den Aposteln unabhängig, die für die Heiligung ihrer Herde notwendigen Gnaden, mittels aller hl. Sakramente, spenden: auch die Firmung und insbesondere das hl. Weihesakrament, welches sie befähigte, durch ihre Handauflegung wiederum Bischöfe, Priester und Diakone weihen zu können. Ob dieser hohen Verantwortung, die mit dem Episkopat übertragen wurde, mahnte der Völkerapostel den Timotheus: „Lege niemandem voreilig die Hände auf und werde nicht mitschuldig an fremden Sünden.“ (1. Tim. 4,22).

Alle Gewalt in der Kirche, die ursprünglich im Apostolat wie in einem Samenkorn eingeschlossen war, trat auf diese Weise kraft göttlicher Anordnung daraus hervor. Zuerst der Diakonat, dann der Presbyterat und schließlich der Episkopat.

Der Episkopat

Durch die Übertragung der apostolischen Ämter wurden die Schüler der Apostel zunächst Stellvertreter derselben und nach deren Tod zu „Nachfolgern der Apostel“. Sie wurden zu den ersten Bischöfen. Und zwar zu Diözesanbischöfen im heutigen Sinne. Die Bezeichnung „Episkopatus“, was so viel bedeutet wie „Aufseher“, wurde im Laufe der Zeit ausschließlich den Bischöfen, also den „Priestern des ersten Ranges“, vorbehalten, weil sie das gottgesetzte Aufseheramt über ihr Bistum innehatten.

Das vorrangige Moment am Bischofsamt ist dabei die Hirtengewalt (Jurisdiktion) über ein bestimmtes Gebiet der Kirche Christi. Der Bischof ist kraft seiner Hirtengewalt das Oberhaupt seiner Ortskirche. Er ist mit seinem Bistum gleichsam verheiratet, wie ja auch die Verbindung Christi mit der gesamten Kirche im Verhältnis eines Ehebundes besteht. Der quasi-eheliche Bund, zu dem der Bischof kraft seiner Hirtengewalt mit seinem Bistum verbunden ist, findet von Alters her seinen sichtbaren Ausdruck durch den Ring, den jeder Bischof bei seiner Weihe angesteckt bekommt. Bischof und Bistum gehören also zusammen, wie Braut und Bräutigam, wie Christus und die Kirche. An sich gibt es keinen katholischen Bischof ohne eigenes Bistum.

Die Kirche strebt mit Entschiedenheit danach, jeden einmal errichteten Bischofssitz prinzipiell aufrechtzuerhalten. Folglich hört kein Bistum einfach so auf zu existieren. Selbst jene Bistümer nicht, die sich durch Glaubensabfall, Schisma oder aufgrund von Barbareneinfällen gar nicht mehr im Besitz der katholischen Kirche befinden. Solche Bistümer wurden weiter von Bischöfen „in partibus infidelium“ bzw. „in partibus“ regiert, also von Bischöfen „in Gegenden der Ungläubigen“. Und weil beim Tod eines solchen Bischofs auch eine solche Diözese, als verwitwete Braut, eines neuen Bräutigams bedurfte, weihte man bis zum sog. 2. Vatikanum selbst für jene in den Händen der Heiden befindlichen oder sonstwie dem unmittelbaren Einfluß der katholischen Kirche entzogenen Bistümer, stets neue Bischöfe „i.p.(i.)“.

Daraus entwickelte sich das Institut der sog. „Titularbischöfe“, die entweder an oder im Auftrag der römischen Kurie tätig sind, bzw. der sog. „Weihbischöfe“, die als Helfer bei der Sakramentenspendung einem Diözesanbischof beigestellt wurden. Diese Handhabung beruhte auf dem Prinzip: Kein Bischof ohne Bistum und kein Bistum ohne Bischof. Bischof und Bistum gehören zusammen, so wie Braut und Bräutigam, so wie Christus und die Kirche.

Der Episkopat und sein Verhältnis zum Apostolat

Dennoch sind die Bischöfe nicht in jeglicher Hinsicht vollumfängliche „Nachfolger der Apostel“. Vier Merkmale, die den Aposteln eigen waren, wurden nicht auf die Bischöfe weitervererbt.

Erstens: Im Unterschied zu den Aposteln empfangen die Bischöfe ihre apostolische Sendung nicht unmittelbar durch den Gottmenschen Jesus Christus selbst, sondern nur mittelbar durch eine andere von Christus eingesetzte menschliche Autorität – anfangs durch die Apostel; nach deren Tod allein durch die Päpste.

Zweitens: Im Unterschied zu den Aposteln sind die Bischöfe in der Ausübung ihrer apostolischen Gewalten räumlich eingeschränkt. Während jeder Apostel durch den Missionsbefehl Christi die Vollmacht besaß, an jedem beliebigen Ort zu predigen, die Sakramente zu spenden und verbindliche Vorschriften zu erlassen, beschränkt sich der Gebrauch der bischöflichen Gewalten nur auf ihre Ortskirche, auf ihr Bistum.

Eine einzige Ausnahme besteht dann, wenn der Papst die Bischöfe der ganzen Welt an einen Ort zusammenruft, um auf einem „ökumenischen Konzil“ mit ihm zusammen unter seiner päpstlichen Leitung und Ägide das Lehr- und Richteramt über die Gesamtkirche auszuüben; und so die kirchliche Lehrverkündigung allen Gläubigen mit höchster Feierlichkeit und Einmütigkeit einzuprägen.

Drittens: Nicht nur räumlich ist die bischöfliche Autorität beschränkt, auch inhaltlich. Jeder Apostel besaß kraft seiner eigenen Sendung die volle Autorität, ohne eine andere höhere Autorität zu Hilfe nehmen zu müssen, etwa um für seine Lehre Glauben fordern zu können oder verbindliche Anordnungen zu geben. Die Bischöfe können von ihren Diözesanen nur Glauben fordern, insofern sie sich dabei auf die Lehrautorität des Papstes stützen können. Auch haben ihre Gesetze in ihren Bistümern nur insoweit Geltung, als es die allgemeingültigen Gesetze des Papstes zulassen. – Ferner ermangelt den Bischöfen auch die den Aposteln eigene Vollmacht, die Gesamtkirche zu organisieren und zu leiten; namentlich Bischofsstühle zu errichten und Bischöfe einzusetzen oder denselben ihre apostolische Sendung zu erteilen. – Die Errichtung, Teilung oder Vereinigung von Bistümern, die Einsetzung der Bischöfe und damit verbunden die Erteilung der apostolischen Sendung sind Privilegien des Papstes. So hob Papst Innozenz III. gegenüber dem Patriarchen von Antiochien gebührend hervor, „daß die Versetzung der Bischöfe, sowie die Absetzung derselben und Veränderungen bezüglich der Bischofsstühle von Rechtswegen vor den Papst gehören, und hierin nichts ohne dessen Zustimmung abgeändert werden darf.“ (de translat. 1,7).

Viertens ermangelt den Bischöfen die Unfehlbarkeit der Lehre, welche bei jedem Apostel nicht bloß auf einem göttlichen, über dem Gebrauch seiner Lehrgewalt wachenden Schutz, sondern auch auf einer persönlichen, überreichen Erfüllung und Durchdringung mit dem Licht des Heiligen Geistes beruhte. Jeder der Apostel für sich genommen, besaß die Gabe der Unfehlbarkeit. Nicht so die Bischöfe.

Trotz dieser Einschränkungen sind die Bischöfe kraft göttlicher Anordnung wirkliche Kirchenregenten. Als Träger des Episkopates sind die Bischöfe wahre Nachfolger der Apostel in Bezug auf das ihnen unterstellte Gebiet ihrer jeweiligen Diözese. Aber die Bischöfe sind nicht die Erben des von Christus gestifteten Apostolates über die ganze Kirche, wie das 2. Vatikanum irrigerweise behauptet. Der Apostolat hatte sich nur auf einen einzigen Bischofsstuhl übertragen – nämlich auf den römischen.

Der Alleinerbe des Apostolates

Wie die Nachfolger Petri Alleinerben seines Primates sind, so sind die Päpste auch Erben seines Apostolates. In den Päpsten und in ihnen allein lebt die ganze Fülle des Apostolates fort.

Die apostolische Bindung der Bischöfe mit dem ursprünglichen Apostolat der Apostel wird allein durch sie – die Päpste – aufrechterhalten. Die Apostolische Sukzession, d.h. die rechtmäßige Amtsnachfolge der Apostel, wird also allein durch den Papst gewährleistet (N.B. über jede Sedisvakanz hinweg, solange diese auch dauern mag). Nur der Bischof, der seine Sendung (missio) vom Papst erhalten hat, der hat sie von den Aposteln, der hat sie von Christus erhalten.

In diesem Sinne wurde der Papst im Unterschied zu allen übrigen Bischöfen nicht nur „Nachfolger der Apostel“ sondern als Erbe des Apostolates bezeichnet. Deshalb hieß der römische Stuhl von Alters her schlechthin der „Apostolische Stuhl“, weil er nicht nur vom hl. Apostel Petrus gegründet wurde, sondern weil er auch der einzige Sitz des fortlebenden Apostolates ist. – Den Papst nannte man zwar nie im eigentlichen Sinn „Apostel“, wohl gebrauchte man aber die Anrede „Apostolatus vester“ – also „Eure Apostolizität“.

Einzig der Papst verfügt über die vier genannten Eigenschaften der Apostel, welche den Bischöfen fehlen. Erstens: Der Papst empfängt seine Sendung als Bischof von Rom und Haupt der Gesamtkirche nicht von einer höheren menschlichen Autorität. Er wird zwar von Menschen gewählt, jedoch empfängt er das Papstamt nicht von den Wählern, die ja über ihn gar keine Autorität besitzen, sondern unmittelbar von Christus. Das Konklave designiert lediglich einen Kandidaten durch rechtmäßige Wahl. Die universale Hirtengewalt (primatiale Jurisdiktion) aber wird dem Papst vom göttlichen Hirten unmittelbar zuteil, wie es auch bei den Aposteln der Fall war.

Zweitens und Drittens: Der Papst ist weder räumlich noch inhaltlich noch sachlich im Gebrauch seiner Vollmachten in irgendeiner Weise eingeschränkt. – Räumlich ist er der Bischof der ganzen Welt. – Inhaltlich ist das Urteil des Papstes das letztgültige, gegen das keine höhere Instanz angerufen werden kann. Er kann verbindliche Gesetze erlassen, so wie er es für richtig hält, und solche Gesetze, die dem seinen widersprechen, mit einem Federstrich außer Kraft setzen. – Auch sachlich ist der Papst uneingeschränkt. Er ist für alle kirchlichen Angelegenheiten zuständig. Jeder kann sich in seinen Angelegenheiten bezüglich Glaube und Sitten persönlich und unmittelbar an den Apostolischen Stuhl wenden. Nie wird es dort heißen: „Da können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Sie müssen sich an eine kompetentere Stelle wenden.“ Schließlich errichtet der Papst Diözesen, setzt Bischöfe ein und setzt ggf. Bischöfe ab.

Viertens: Schließlich ist dem Papst auch die Unfehlbarkeit der Lehre zugesichert, freilich nicht aufgrund einer persönlichen stetigen Erfüllung und Durchdringung mit dem Licht des Heiligen Geistes, sondern durch den über ihm wachenden göttlichen Beistand.

Was bedeutet das für uns?

Lassen Sie uns nach diesen ausführlichen Darlegungen noch einige Lehren aus dem Gesagten ziehen:

a) Die Lehre des 2. Vatikanums von der „Kollegialität der Bischöfe“

Erstens: Das sog. 2. Vatikanum hat eine irrige Lehre aufgestellt, welche man die „Kollegialität der Bischöfe“ nennt. Darunter versteht man die Behauptung, daß der Papst nicht der einzige Hirte sei, der alleine für die Gesamtkirche zuständig ist, sondern mit ihm auch das „Kollegium aller Bischöfe“. Die Kirche werde nicht durch den Papst allein monarchisch regiert, sondern mit ihm sei auch die Gesamtheit der Bischöfe dazu berechtigt, gleichsam als demokratisch-parlamentarisches Gegengewicht zum Primat.

Dabei berief man sich unter einem verfälschten Verständnis auf die „Nachfolge der Apostel“. Wie wir sagten, sind die katholischen Bischöfe die „Nachfolger der Apostel“ – in ihren Diözesen! Aber sie sind nicht die vollen Erben des Auftrages Christi: „Gehet hin in alle Welt.“ Deshalb sind die Bischöfe, auch in ihrer Gesamtheit, nicht ein fortlebendes Apostelkollegium! In der Konzilskonstitution „Lumen gentium“ wird aber gerade Folgendes „gelehrt“: Diese „Ordnung der Bischöfe, … in welcher die Körperschaft der Apostel immerfort weiterbesteht, ist … gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche.“ (LG Nr. 22,2). Mit der Lehre von der Kollegialität der Bischöfe hat das 2. Vatikanum „feierlich“ zwei irrige Behauptungen aufgestellt: Nämlich einmal, daß die Bischöfe – wie die Apostel – ihre Gewalt unmittelbar von Gott und nicht vom Papst empfangen würden. Und zweitens, daß der Bereich ihrer Vollmacht die Gesamtkirche sei und nicht bloß die jedem Einzelnen zugewiesene Diözese. Kurz: Nicht der Papst allein sei Erbe des Apostolates, sondern auch die Bischöfe, weshalb sie über ein gottgegebenes Recht verfügten, die Gesamtkirche mitzuregieren! Der Modernist Yves Congar OP bezeichnete den Eingang dieser Lehre in die besagte Konstitution begeistert als „Oktoberrevolution“ in der Kirche.

Wie ist diese neue Lehre zu bewerten? Es geschah nichts Geringeres, als daß die Modernisten auf dem sog. 2. Vatikanum die Verfassung der Kirche umgeschrieben und folglich allein schon mit dieser Maßnahme eine neue Kirche geschaffen haben, welche nicht die katholische ist. In dieser neuen „konziliaren Kirche“ agiert der „Papst“ nicht als monarchischer Regent, sondern als Moderator („Diener der Einheit“) und „primus inter pares“ unter der Gesamtheit der „Bischöfe“.

In der Praxis wirkt sich diese neue Lehre seither dahingehend aus, daß die „Bischöfe“ der „konziliaren Kirche“ nicht einzig für ihre eigene Diözese Verantwortung tragen, sondern sich auch überregional für ihre „Kirchenprovinzen“ durch die Beschlüsse der „Bischofskonferenzen“ betätigen und global durch die Beschlüsse der „Welt-Bischofssynode“, die alle paar Jahre in Rom tagt.

Folglich beschränkt sich auch das Arbeitsfeld nicht mehr allein auf ihre Diözese. So erklärt sich das Phänomen jener „Weihbischöfe“ wie Athanasius Schneider und arbeitsloser „Kardinäle“ wie Burke und Müller, die international, ja global tätig sind und gleichsam ihr „universales Hirtenamt“ ausüben. In der katholischen Kirche gibt es nur einen Bischof, der weltweit sein Hirtenamt ausüben kann, nämlich allein der Papst. An diesem Verhalten, das durchaus mit der „konziliaren Lehre“ übereinstimmt, wird handgreiflich, daß wir es seit dem 2. Vatikanum mit einer neuen Kirche zu tun haben, die nicht so verfaßt ist wie die katholische.

b) Die Gefahren am „Karsamstag der Kirche“

Zweitens: Auch wir Katholiken in der Zerstreuung müssen uns darüber im Klaren sein, in welch prekärer Lage sich die Kirche heute befindet. Die katholische Kirche, der mystische Leib Christi, befindet sich derzeit gleichsam in einem Zustand des „mystischen Todes“. Wie am Karsamstag der erstarrte Leichnam Christi, von der Seele des Heilandes geschieden, im Grabe lag, so ist heute die Kirche in gewisser Weise handlungsunfähig, „tot“, weil das Hirtenamt (Jurisdiktion) von der Weihegewalt geschieden ist. Die Jurisdiktionsgewalt ruht derzeit aufgrund der vakanten Bischofsstühle (sie tritt nur fallweise nach Maßgabe der Epikie als „ersetzende Jurisdiktion“ bei der Sakramentenspendung in Aktion). Die bischöfliche Weihegewalt findet sich bei den „sedisvakantistischen“ Bischöfen.

Die heutigen sedisvakantistischen Bischöfe sind also nur Träger der bischöflichen Weihegewalt. Sie sind nicht Nachfolger der Apostel und besitzen keine bischöfliche Hirtengewalt (Jurisdiktion) – auch nicht die eines Weihbischofs, weil der „sedisvakantistische“ Bischof ja nicht einmal über eine Diözese „in partibus“ (s.o.) verfügt, wie es ein katholischer Weihbischof täte. Folglich gehören sie solange nicht der katholischen Hierarchie an, bis sie von einem echten Papst ernannt werden. Der nächste Papst allein kann den „Ostersonntag der Kirche“ heraufführen und die derzeit geschiedene Weihe- und Hirtengewalt wieder zusammenführen, indem er kraft seiner apostolischen Vollmacht den gültig geweihten Bischöfen ein Gebiet zuweist, über welches sie ihr Hirtenamt (Jurisdiktion) ausüben sollen.

Solange sind die „sedisvakantistischen“ Bischöfe, wie ein gebildeter Laie zutreffend schrieb, lediglich „traditionalistische Spender von Firmungen und Weihen, die keine offiziellen Nachfolger der Apostel sind“. Das ist wahr! Das müssen wir uns in dieser papstlosen Zeit klar und unverbrämt vor Augen halten. Freilich ist das ein trauriges Bild. Solange der Karsamstag für die Kirche andauert, kann niemand daran etwas ändern. Wir müssen Gott dankbar sein, daß es noch Bischöfe gibt, die wir um die Firmung bitten können, daß es noch Bischöfe gibt, die geeignete Kandidaten zu Priestern weihen können. Aber man kann nicht sagen: „N.N. ist unser Bischof.“ Als handle es sich bei einem sedisvakantistischen Bischof um einen Hirtenersatz. Das ist nicht der Fall! Die sedisvakantistischen Bischöfe sind nur Spender von Firmung und Weihe, nicht Träger einer Ersatz-„Autorität“ (quasi-„Jurisdiktion“), die sie dazu befähigen würde, irgendwelchen Instituten und geistlichen Gemeinschaften vorzustehen, denen sich Priester und ganze Klostergemeinschaften „unterstellen“ könnten. Kurz: Es muß davor gewarnt werden, sich aus den bescheidenen Mitteln, die uns derzeit geblieben sind, selber eine Ersatz-„Kirche“ zu bauen, wie es etwa die lefebvristische Piusbruderschaft mit ihrem „Generaloberen“ als Ersatz-„Papst“ getan hat.

Es ist bedauerlich, daß sich offenbar auch einige sedisvakantistische Bischöfe nicht über die aktuellen Gegebenheiten und die daraus ersichtlichen Gefahren Rechenschaft geben. Sonst könnten sie nicht international oder global agierende Organisationen ins Leben rufen oder quasi-päpstliche Ersatz-„Ehetribunale“ unterhalten. Auch die Katholiken in der Zerstreuung sind nicht immun gegen die Gefahr, sich eine Ersatz-„Kirche“ mit einem Ersatz-„Bischof“ (der u.U. auch noch die Annahme einer These zur Bedingung macht) zu basteln; wenn nicht gar einen quasi-Ersatz-„Papst“, wenn ein solcher Bischof seine private „Jurisdiktion“ global über diejenigen ausübt, die ihn als „ihren Bischof“ betrachten.

Stattdessen müssen wir, wie die Gottesmutter am Karsamstag, im Glauben und in der Hoffnung ausharren, mit Maria den traurigen Zustand der in Leichenstarre befindlichen Kirche beweinen und den Augenblick herbeiflehen, in welchem der geschlagene Oberhirte (vgl. Zach. 13,7) von Gott einen Nachfolger auf dem Stuhl Petri erhält und sich die zerstreuten Schafe unter den von ihm ernannten Diözesanbischöfen wieder sammeln können. Das wird dann das Ostern der Kirche sein. Glücklich, der es wird erleben dürfen!

c) Wertschätzung für das Ererbte

Drittens schließlich: Wir sollen unsere Heimatbistümer lieben. Wir alle kommen aus verschiedenen Diözesen, die heute, Gott sei’s geklagt, „in partibus“ gefallen sind; sich also in der Hand von Ungläubigen, neuheidnischen Menschen befinden. Das ist auch mit dem nordafrikanischen Bistum des hl. Augustinus, Hippo Regius, vor 1.500 Jahren geschehen. Nichtsdestotrotz besteht es bis heute fort. Gleiches trifft auf unsere Heimatbistümer zu. Sie sind mit ihren lokalen Heiligen und Bräuchen, mit ihren Wallfahrten, mit ihrer ruhmreichen Geschichte und mit den herrlichen Kirchenbauwerken Zeugen des Glaubens unserer Vorfahren. Dieses Erbe sollen wir kennen und hochschätzen, gerade wenn es von der Novus-Ordo-„Kirche“ geraubt und in den Schmutz getreten wurde.

Es soll Dir danken jeder Atemzug!

Die Apostel haben den Bau der Kirche, wozu Christus den Grund gelegt hat, zu einer wundervollen Höhe emporgeführt. Sie haben Gemeinden gegründet, die ihre eigenen Vorsteher bekamen und die miteinander in dem einen apostolischen Glauben, in dem einen Opfer der Altäre, in den sieben hl. Sakramenten und durch die Beobachtung der apostolischen Disziplin in Verbindung standen. Die Apostel sind über dieser Arbeit gestorben und haben ihren Lohn im Himmel gefunden.

Wir sind in den Genuß der Früchte ihrer Arbeit gekommen. Solcher Früchte, die von größerer Bedeutung sind als jene Feldfrüchte, für die wir heute Gott danken. Von den Feldfrüchten hängt das Leben unseres Leibes ab. Nichtsdestotrotz übersteigen die Früchte der apostolischen Arbeit bei Weitem deren Wert. Denn das Werk der Apostel gibt unserer unsterblichen Seele jene Mittel an die Hand, die uns eine hoffnungsvolle Aussicht auf ein Leben ewiger Glückseligkeit gewähren.

Deshalb wollen wir mit einem Dankgebet schließen und damit sowohl für die natürlichen als auch für die übernatürlichen Früchte, die uns Gott gewährt hat, Dank sagen: „Nie kann, o Herr, ich danken Dir genug. / Es soll Dir danken jeder Atemzug. / Es soll Dir danken jeder Herzensschlag. / Bis zu dem letzten Schlag am letzten Tag. / Es soll Dir danken jeglicher Gedanke. / Nichts will ich sprechen als: / O Herr, ich danke.“ Amen.

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