Von der Sünde der Ehrabschneidung

Geliebte Gottes!

„Sagen wir nicht mit Recht, daß Du ein Samariter [d. h. ein Feind der Juden] bist und einen bösen Geist hast?“ (Joh. 8,48). So haben die Juden unseren göttlichen Erlöser soeben beschimpft. Zwei Dinge gehen aus ihren Worten hervor: erstens, daß sie schon zuvor, in Abwesenheit des Heilandes, solche Reden untereinander führten, und zweitens, daß sie sich dazu berechtigt fühlten. „Sagen wir nicht mit Recht!“ Genauso wie sich die Juden für berechtigt hielten, negativ über Jesus zu reden, so gibt es auch heute sehr viele Christen, welche dabei – wenn sie anderen an der Ehre schaden und die Fehler des Nächsten verbreiten – auch noch glauben, recht zu tun oder wenigstens damit keine Sünde zu begehen. Dabei haben sie meist gar nicht auf dem Schirm, daß sie mit ihren Reden eines der höchsten Güter des Menschen schädigen: nämlich die Ehre!

Ehre und ihre Bedeutung

Unter den natürlichen Gütern des Menschen ist das höchste die Ehre. Die Ehre ist die äußere Anerkennung persönlicher Unbescholtenheit, Vorzüge und Leistungen des Nächsten. Der gute Ruf ist eine Vorbedingung einer guten Lebensleistung in der Welt. Von einem anrüchigen Menschen nimmt niemand etwas an. Wer nicht geachtet wird, der kann unter den Menschen nichts wirken und nichts erreichen. Der gute Ruf ist also die Basis der moralischen Autorität, des Einflusses und damit der Wirkungsmöglichkeiten eines Menschen innerhalb einer Gemeinschaft. Deshalb verlangen das Gemeinwohl und der gesellschaftliche Zusammenhalt, daß die Mängel des Einzelnen nicht enthüllt werden, um die Einigkeit und den Zusammenhalt nicht zu gefährden. – Jeder Mensch hat daher Anspruch auf Achtung und Ehre.

Der hl. Thomas von Aquin sagt, daß es einen großen Schaden darstellt, den guten Ruf eines anderen zu zerstören. Denn in diesem Leben gibt es für den Menschen keinen wertvolleren Besitz als seinen guten Ruf. Wenn der Ruf eines Menschen zerstört wurde, so ist er der Möglichkeit beraubt, viele gute, tugendhafte und verdienstliche Werke zu tun, woraus ihm ein großer Schaden entsteht, sowohl im Hinblick auf das zeitliche Leben als auch in der Folge für sein ewiges Verdienst. Denn wenn der Mensch der Möglichkeit beraubt wird, in diesem Leben noch mehr und noch größere gute und tugendhafte Werke zu wirken, dann wird er damit auch um den ewigen Lohn gebracht, der ihm für diese größeren verdienstlichen Werke von Gott zugekommen wäre.

Deswegen muß die Ehre des Mitmenschen einerseits aus Gründen der Gerechtigkeit geschont und geachtet und andererseits aus Gründen der Liebe sogar positiv gefördert werden. Deshalb ist die Ehre auch strafrechtlich und zivilrechtlich geschützt. Bei schuldhafter Verletzung der Ehre besteht Anspruch auf Schadenersatz. Das ist nicht nur vor dem weltlichen Gesetzgeber der Fall, sondern auch vor Gott. Die Ehre ist ein großes und heiliges Gut, das man nicht grundlos beschädigen darf! Manche sagen: „Lieber Hab und Gut verlieren als den guten Namen.“ Der hl. Ambrosius sagt: „Erträglicher sind die Diebe, die unser Hab und Gut plündern, als die Ehrabschneider, die unseren guten Ruf ruinieren.“

Einteilung der Zungensünden

Es gibt vier Arten von Zungensünden, durch welche die Ehre des Nächsten beschädigt wird: nämlich die Beschimpfung, die Ehrabschneidung, die Verleumdung und die Ohrenbläserei. Diese Sünden haben alle gemeinsam, daß sie mit Worten begangen werden. Abgesehen von der Beschimpfung werden sie außerdem fast immer in Abwesenheit des Nächsten, gegen den sie gerichtet sind, begangen. - Die „Sünde der Beschimpfung“ besteht darin, daß man dem Nächsten etwas direkt ins Gesicht sagt oder ihm vorwirft, was ihn bei anderen herabsetzt. – Die „Sünde der Ehrabschneidung“ besteht in der Offenbarung wahrer, aber bislang verborgener Fehler des Nächsten, ohne daß hierfür eine Notwendigkeit gegeben wäre. Durch die Enthüllung der verborgenen Fehler zerstört der Ehrabschneider die Ehre, die gute Meinung oder den guten Ruf, den man von dieser Person hat. – Die Sünde der Ehrabschneidung darf dabei aber nicht verwechselt werden mit der „Sünde der Verleumdung“. Die Verleumdung fügt nämlich einer Ehrabschneidung zusätzlich eine absichtliche Lüge oder eine leichtfertig behauptete Unwahrheit hinzu, indem der verleumdeten Person ein Mangel, eine böse Absicht oder ein Fehler angedichtet wird, welchen sie in Wirklichkeit gar nicht hat. Bei der Ehrabschneidung werden also wahre Fehler aufgedeckt, während durch Verleumdung Fehler behauptet werden, die gar nicht wahr sind. Weil sich die Menschen in ihrem Urteil über die Absichten des Nächsten häufig täuschen, werden durch ihr leichtfertiges Reden darüber aus vermeintlichen Sünden der Ehrabschneidung leicht Verleumdungen. – Die vierte Sünde gegen die Ehre des Nächsten ist die „Sünde der Ohrenbläserei“. Die Ohrenbläserei besteht darin, daß man „Zuträgerei“ betreibt, um Menschen, die einträchtig zusammenwirken, Kollegen oder Freunde, zu entzweien; daß man also dem einen Nachteiliges von einem anderen sagt, um die Zusammenarbeit, den Zusammenhalt oder die bestehende Freundschaft zu zersetzen und letztlich zu zerstören. Wir wollen uns heute nur auf eine einzige dieser Sünden näher eingehen, nämlich auf die „Sünde der Ehrabschneidung“.

Die vier Kennzeichen der Ehrabschneidung

Vier Kennzeichen trägt die Sünde der Ehrabschneidung an sich.

Erstens: Die Ehrabschneidung offenbart nicht die eigenen, sondern die Fehler des Nächsten. Sie ist eine Rede gegen den Nächsten. Wollte jemand seine eigenen Fehler aufdecken, so würde er lediglich seiner eigenen Ehre schaden. Durch die Offenbarung der Fehler des Nächsten aber entsteht diesem ein Schaden, indem sein guter Ruf und seine Ehre beschädigt oder gar zerstört wird.

Zweitens: Der Ehrabschneider offenbart nicht die Vorzüge, sondern die Fehler des Nächsten. Wenn jemand das Gute bekannt macht, das der Nächste getan hat, oder Dinge, die nicht böse sind, so würde er ihm nicht an der Ehre schaden. Gegenstand der Ehrabschneidung sind also stets die Fehler des anderen. Und zwar wirkliche Fehler, keine erdichteten Fehler!

Diese echten Fehler werden nun drittens vom Ehrabschneider offenbart. Es werden also Fehler bekannt gemacht, die der Nächste wirklich begangen hat, die aber bisher unbekannt oder nur wenigen Menschen bekannt gewesen sind. Der Ehrabschneider macht sie bekannt, deckt sie auf, plaudert sie aus, bringt sie, wie man zu sagen pflegt, „unter die Leute“.

Viertens: Schließlich offenbart der Ehrabschneider die Fehler des Nächsten ohne Grund, d. h. ohne vernünftige und hinreichende Notwendigkeit. Es kann nämlich, wie wir noch sehen werden, durchaus Fälle geben, wo man die geheimen Fehler des Nächsten ohne Sünde offenlegen darf, ja sie bisweilen sogar aufdecken muß.

Durch die Sünde der Ehrabschneidung kann die Ehre des Nächsten sowohl auf direkte als auch auf indirekte Weise geschädigt werden. – Wer die verborgenen Fehler anderer explizit, also ausdrücklich, bekannt macht, der verfehlt sich auf direkte Weise. Das ist offensichtlich. Man kann aber auch indirekt die verborgenen Fehler des Nächsten aufdecken, indem man etwa geheimnisvolle Andeutungen macht oder indem man die anderen durch auffälliges Schweigen zu der Annahme veranlaßt, daß da tatsächlich irgendein Fehler, ja, irgendetwas „Unsägliches“ vorliegt. In vielen Fällen kann die indirekte Ehrabschneidung mehr Schaden anrichten, als wenn man den Fehler direkt offenbaren würde, weil so die Phantasie des Zuhörers Tür und Tor für schlechte Mutmaßungen aufgestoßen wird und die Menschen leider dazu geneigt sind, eher Schlimmeres als weniger Schlimmes vom Nächsten zu denken, wenn etwa eine Andeutung in den Raum gestellt wird, wie diese: Nach einer bestimmten Person gefragt, wird die geheimnisvolle Antwort gegeben: „Ich kann nicht aussprechen, was ich dazu weiß.“ Das wäre eine indirekte Ehrabschneidung. Oder wenn ein anderer sagt: „Mit dieser Person gibt es ernste Probleme. Aber besser, wenn ich nichts dazu sage.“ Auf diese Weise wird Argwohn gesät und die Ehre des Nächsten indirekt in Zweifel gezogen und somit geschädigt.

Sündhaftigkeit der Ehrabschneidung

Weil der gute Ruf ein wertvollerer Besitz ist als alle Reichtümer der Welt, so zieht der hl. Thomas von Aquin den Schluß, daß die Ehrabschneidung an sich schwer sündhaft ist. Meist werden es nur die Umstände sein, weshalb sie im konkreten Fall nur läßlich bleibt.

Die Schwere der Sünde der Ehrabschneidung hängt ab von folgenden Umständen: Erstens: von der Materie, also von der Art des Fehlers, der offenbart wurde. Zweitens: von der Würde der Person, über die man sich ausläßt. Und drittens: von dem Beweggrund, vom Motiv, „warum“ man den Fehler offenbart.

Hinsichtlich der Materie, also der „Art des Fehlers“, gilt Folgendes: Wenn der unnötigerweise bekanntgemachte Fehler des Nächsten objektiv eine schwere Sünde ist, dann ist auch die Ehrabschneidung eine Todsünde. Die ungerechte Bekanntmachung von Todsünden des Nächsten ist selbst Todsünde! Wenn etwa jemand die bislang verborgenen Alkoholexzesse einer Person bekannt macht, dann begeht er mit seiner Rede eine schwere Sünde, weil die Trunkenheit selbst schwer sündhaft ist. Es ist also keine Kleinigkeit, Dinge auszusagen wie: „Er ist ein Betrüger.“ „Er hatte schon einmal etwas mit einer anderen Frau.“ usw. – Wenn jemand einen Fehler des Nächsten bekannt macht, der eine läßliche Sünde darstellt, dann wird auch die Sünde der Ehrabschneidung für gewöhnlich eine läßliche Sünde sein. Für gewöhnlich, wohlgemerkt! Denn auch die anderen beiden Umstände können der Ehrabschneidung zusätzliche Schwere verleihen.

Etwa die „Würde der Person“, deren Fehler offengelegt wurde. Personen, die Führungspositionen innehaben, können empfindlich Schaden leiden in ihrem Ansehen, wenn ihre verborgenen Fehler bekannt werden. Und zwar größeren Schaden, als Personen, die keine Autorität auszuüben haben. Denn Fehler der Vorgesetzten werden von den anderen schwerwiegender gewertet, als es bei denselben Fehlern der Fall ist, die an Gleichgestellten oder Untergebenen wahrgenommen werden. Auch die Offenbarung läßlicher Sünden von Vorgesetzten kann den Respekt vor deren Autorität beschädigen und damit ihrem Ansehen, ihrer Autorität, ihrer Anerkennung allgemein abträglich sein. – Wenn jemand beispielsweise bestimmte Fehler seines Arbeitgebers bekanntmacht, wenn er sagt „Der Chef ist ungerecht.“, dann ist das schwerwiegender, als würde man von einem gleichgestellten Kollegen oder von einem untergebenen Mitarbeiter sagen: „Er ist ungerecht.“ Das Gleiche gälte für ein Kind, das die Fehler seiner Eltern, seiner Lehrer oder seiner Vorgesetzten bei seinen Kameraden bekannt macht. Das Gleiche gilt für das Reden über Gottgeweihte, über Geistliche, über Priester. Auch wenn es nur zum Scherz ist.

Der dritte Umstand, welcher die Schwere einer Ehrabschneidung bestimmt, ist schließlich das Motiv, also „der Beweggrund“, warum man den Fehler des anderen bekanntmacht. Wenn das Motiv lediglich vom Laster der Schwätzerei herrührt, um sich am Klatsch mit anderen zu beteiligen, dann ist das sehr wohl sündhaft, jedoch vermutlich aufgrund der Unbedachtsamkeit „nur“ läßlich. Versucht der Ehrabschneider jedoch absichtlich, die Ehre, das Ansehen, die Akzeptanz, den Einfluß des Nächsten zu mindern; versucht er absichtlich, durch Intrigen die anderen Menschen dem Einfluß des Nächsten zu entfremden; versucht er, Parteiungen und Cliquen gegen eine bestimmte Person zu bilden, so wird die Sünde durch diese boshafte Absicht schwerwiegender. – Nur zum Vergleich: Mord ist die absichtliche und ungerechte Tötung eines Menschen. Mord ist Todsünde! Die absichtliche Ehrabschneidung wird nicht zufällig „Rufmord“ genannt.

Gerechte Offenbarung der Fehler anderer

Wenn hingegen ein gerechter Grund oder gar eine Notwendigkeit besteht, dann handelt es sich dabei auch nicht um die Sünde der Ehrabschneidung. Es müssen Gründe vorhanden sein, wenn es erlaubt sein soll, die Fehler anderer aufzudecken. Was können solche Gründe sein? – Nun, zum Beispiel, wenn sich jemand Rat holen will. Eine Person ist von einem anderen, nehmen wir an von seinem Vorgesetzten, ungerecht behandelt worden. Diese Person weiß nicht, wie sie mit dieser Situation umgehen soll. Sie sucht Rat bei einem Kollegen, bei einem Vertrauten „Was soll ich tun? Wie soll ich mich verhalten?“ Dazu muß sie dem Ratgeber natürlich den Sachverhalt beschreiben und dabei das wahre oder vielleicht auch nur vermeintliche Fehlverhalten des Chefs offenlegen. Es geschieht jedoch aus einem hinreichenden Grund. Es geschieht, um Rat einzuholen.

Ferner ist es ein gerechter Grund, wenn jemand seine Not einem anderen offenbaren will, um für seine gequälte Seele Trost zu finden. Das darf geschehen beim Ehegatten, bei einem Freund, bei einer Vertrauensperson, bei denen hinreichend sichergestellt sein sollte, daß das Gehörte nicht weitererzählt wird.

Unter Umständen kann es sogar eine Pflicht sein, die Fehler, die verborgenen Fehler anderer aufzudecken, um nicht Mißstände und Ungerechtigkeiten weiterwuchern und sich verschlimmern zu lassen. Es kann durchaus ein gutes Werk sein, die Fehler des Nächsten – und das ist nun das Entscheidende – denjenigen zu offenbaren, die ihm vorgesetzt sind; also Personen, welche die Autorität und den Einfluß haben, den Nächsten zu ermahnen, zurechtzuweisen, zu strafen, zu bessern. Es sündigen also keineswegs die Kinder, die Schüler, die Untergebenen, wenn diese ihren Eltern, ihren Lehrern, ihren Vorgesetzten die schweren Fehler ihrer Geschwister, ihrer Mitschüler, ihrer Kollegen zu dem Zweck offenbaren, damit dieselben ermahnt und gebessert werden. – So hatte etwa Joseph, der Sohn des hl. Patriarchen Jakob, als Knabe seine zehn Brüder beim Vater angezeigt, weil sie sich eines sehr schlimmen Vergehens schuldig gemacht hatten. Joseph ist damit nicht zu Gleichgestellten, nicht zu den Nachbarn, nicht zu seinen Freunden oder zu den Dienern seines Vaters gegangen, sondern nur zu Jakob selbst. Warum wandte er sich in dieser Angelegenheit an ihn? Damit Jakob fortan schlecht über seine älteren Söhne denken solle? Nein, weil Jakob als Vater allein die notwendige Zuständigkeit und den notwendigen Einfluß besaß, um die zehn älteren Brüder wirkungsvoll zu tadeln und zu strafen, damit sie sich fortan bessern.

Ein anderer Fall, in dem die Aufdeckung der Fehler des Nächsten erlaubt oder gar geboten ist, liegt dann vor, wenn nur auf diesem Weg ein schwerer Schaden, ein noch größeres Übel für die eigene oder für eine andere Person, für die Familie, für die Gemeinschaft, für die Kirche, für den Staat verhütet werden kann: etwa indem nur so ein geheimes Verbrechen aufgeklärt oder die Besetzung eines Amtes durch einen unwürdigen Bewerber verhindert werden kann. Fehlt hingegen ein gerechter und verhältnismäßiger Grund, die geheimen Fehler des Nächsten so offenbaren, so geschieht es „ohne Notwendigkeit“. Ohne Notwendigkeit die Fehler des Nächsten bekannt zu machen, ist eine ungerechte Schädigung seines Rufes und folglich Sünde.

Eine häufige, doch wenig beachtete Sünde

Wer von uns würde fremdes Gut, auch wenn es nur eine Kleinigkeit wäre, grundlos einfach so beschädigen oder zerstören? Niemand! Aber wie viele gibt es – auch unter guten Katholiken –, die sich nichts daraus machen, bei Schwätzereien die Fehler – auch schwere Fehler des Nächsten – jedem, der es hören will, laut herauszuposaunen, im kleinen Kreis zu erzählen oder einer bestimmten Person nur unterschwellig anzudeuten? Derer sind viele, sehr viele! Unter allen Sünden wird vermutlich die Ehrabschneidung am häufigsten begangen. Und obwohl diese Sünde am meisten begangen wird, so wird sie bei der Gewissenserforschung meist übersehen.

Oft sind Zungensünden bereits Gewohnheitssünden, also durch häufige Wiederholung eingeübte Laster. Man trinkt diese Sünde wie Wasser in sich hinein, so daß es einem schon gar nicht mehr auffällt, geschweige denn, daß man sich Rechenschaft darüber gibt, weil man sich natürlich während der Entwicklung der lasterhaften Gewohnheit längst vermeintlich „gute Gründe“ für die Ehrabschneidung zurechtgelegt hat.

Meist werden die Sünden der üblen Nachrede sodann in ihrer Gewichtigkeit unterschätzt und für bloße Bagatellen gehalten, obwohl es sich dabei um waschechte Todsünden handelt. – Der hl. Hieronymus sagt: „Auch diejenigen, die von anderen Lastern weit entfernt sind, fallen in dieses, wie in den letzten Fallstrick.“ Und der hl. Laurentius Justiniani erklärt: „Unter dem Schein des Eifers ergreift dieses Laster die Unvorsichtigen.“ Ja, meist ist es der „Schein des Eifers“, der beim Reden auf alle Vorsicht vergessen läßt; so wie bei den Pharisäern im heutigen Evangelium, die sich im Recht wähnten, über Jesus so zu reden, wie sie es getan haben.

Warum ist das so? Der Eiferer sieht sich natürlich als Held, der zum Kampf gegen das Böse angetreten ist, als den Rächer der Fehler des Nächsten. Doch bekämpft er mit seiner Ehrabschneidung wirklich das Böse und die Fehler des Nächsten? Nein! Er bekämpft den Nächsten und dessen Ehre! Oft geschieht es sodann, daß die Menschen darin eine Unterhaltung finden, sich über die Fehler anderer Menschen auszulassen. Gewisse Freundschaften ruhen scheinbar allein auf der Basis, in Klatsch und Tratsch über andere herzuziehen.

Fadenscheinige Entschuldigungen

Wie haltlos und nichtig sind dabei die Entschuldigungen, mit denen die Sünde der Ehrabschneidung bisweilen zu rechtfertigen versucht wird.

„Ich habe nichts als die Wahrheit gesagt, und die Wahrheit wird man ja noch sagen dürfen.“ Gewiß darf man niemals lügen. Aber darf man alles sagen, was wahr ist? Auch dann, wenn dadurch die Ehre des Nächsten ohne gerechten Grund verletzt oder zerstört wird? Gewiß nicht! Mag der Nächste noch so schwer und auch noch so oft gefehlt haben, mögen seine Fehler wahr und unumstößlich gewiß sein, solange diese Fehler unbekannt sind, hat der Nächste noch seine Ehre und seinen guten Namen.

Wie wäre uns zumute, wenn jemand unsere schwersten, ältesten, geheimsten, längst gebeichteten und vielleicht von uns längst vergessenen Fehltritte vor der ganzen Welt – etwa im Internet – bekannt machen würde? Evtl. Fehler, die wir inzwischen längst gebessert haben? Oder geheime Fehler, um deren Besserung wir tagtäglich aufrichtig ringen? – Das würde uns zutiefst verletzen! Es würde uns bis ins Herz treffen. Wir würden am liebsten im Erdboden versinken. Darum sollten wir uns im Reden stets an die „Goldene Regel“ halten: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu.“

Ein anderer Entschuldigungsversuch könnte lauten: „Zugegeben, ich habe die Fehler meines Nächsten weitererzählt, aber ich habe das ohne böse Absicht, bloß der Unterhaltung wegen, bloß zum Scherz getan.“ – Doch ist das wahr? Geschah es nicht auch aus geheimem Neid, aus falschem Argwohn, aus einer innerlichen Abneigung, aus Überheblichkeit, aus falschem Ehrgeiz, aus Haß, aus Rachsucht?

Wenn es aber tatsächlich nur der launigen Unterhaltung wegen geschehen sein sollte, ist das dann ein hinreichender Grund, der zur Entschuldigung taugt? Ist es eine ernstzunehmende Entschuldigung, wenn man das Fenster am Haus des Nachbarn einschlägt und sagt, es sei nicht aus böser Absicht geschehen, sondern lediglich der Unterhaltung wegen, nur zum Spaß? Und ist die Ehre des Nächsten nicht tausendmal kostbarer als ein paar Fensterscheiben, die der nächste Glaser ersetzen kann? Kann die einmal zerstörte Ehre denn wiederhergestellt werden? Kann das ein Gegenstand der Spielerei, des Lachens und der Unterhaltung sein, was für den Nächsten Ursache der Schande, der Tränen und des bittersten Kummers ist?

Ein noch weniger tragfähigerer Entschuldigungsgrund wäre der Hinweis: „Aber das tun doch alle ohne Bedenken, daß sie die Fehler und Schwächen des Nächsten kundgeben. Daraus macht sich keiner etwas.“ Leider ist das wahr! Tausend und abertausend Zungen begehen die Sünde der Ehrabschneidung ohne Skrupel, ohne Scheu. Aber reicht das als Entschuldigung aus, weil sich keiner etwas dabei denkt? Keineswegs. Was würde ein Richter sagen, wenn ein gefaßter Dieb sich damit entschuldigen wollte, daß es außer ihm noch viele andere Diebe gebe? Er würde sagen: „Also muß man auch die anderen festnehmen, anklagen, verurteilen, bestrafen.“ Aber keineswegs wird er zugeben, diejenigen freizulassen, die schon festgenommen sind. Auch der ewige Richter, dessen Urteil einzig für uns maßgebend sein wird und von dessen Spruch unsere ganze Ewigkeit abhängen wird, sieht das so und mahnt uns: „Wahrlich, ich sage euch, die Menschen werden Rechenschaft ablegen müssen im Jüngsten Gericht von einem jeden unnützen Wort, das sie geredet haben.“ (Mt. 12,36 f.).

Als letztes Feigenblatt mag dem Ehrabschneider die Ausrede dienen, indem er darauf hinweist, er habe die geheimen Fehler des Nächsten bekannt gemacht, aber nur vor wenigen, nur einem Nachbarn, einem Freund, einem Vertrauten gegenüber.

Auch wenn man es nur einem grundlos gesagt hat, so hat man damit die Ehre beschädigt, die der Nächste in den Augen eben dieses einen besaß. Und hat sodann dieser eine nicht auch seine Nachbarn, seinen Vertrauten, seinen guten Freund, denen er das, was er gehört hat, „unter dem Siegel der Verschwiegenheit“ weitererzählen wird? Gewiß! Und diese wiederum? Ebenso! Bald wird also das, was anfangs „unter dem Siegel der Verschwiegenheit“ nur einem Einzelnen „anvertraut“ wurde, wenn auch nicht gleich allen, so doch vielen bekannt sein.

Die Menschen verschweigen am leichtesten das, was sie nicht wissen!

Ja, viele Sünden werden gegen die Ehre des Nächsten begangen und mit vorgeschobenen Entschuldigungen gerechtfertigt! Und was noch schlimmer ist: Wie wenige werden überhaupt als Sünden erkannt, bereut, gebeichtet und – wiedergutgemacht!

Pflicht und Schwierigkeit der Wiedergutmachung

Ja genau, wie wir eingangs sagten, verletzt die Ehrabschneidung nicht nur die Liebe, sondern auch die Gerechtigkeit. Eine Verletzung der ausgleichenden Gerechtigkeit fordert stets eine gleichwertige Wiedergutmachung! Nach verschuldeter Ehrabschneidung besteht die Pflicht, den guten Ruf und das Ansehen der Person wiederherzustellen, die der Ehrabschneider mit seinen Worten beschädigt hat. Die Pflicht zur Wiederherstellung des guten Rufs der anderen Person ist eine schwere, wenn auch der entstandene Schaden schwerwiegend ist.

Wie wir gehalten sind, eine materielle Sache, die wir beschädigt haben, in gleichwertiger Weise zu ersetzen, so sind wir verpflichtet, auch das sittliche Gut einer anderen Person in gleichwertiger Weise zu erstatten. Das ist bei Zungensünden jedoch sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, weshalb in den meisten Fällen der beschädigte Ruf des Nächsten nur „nach Kräften“ wiederhergestellt werden kann und immer eine Restschuld zurückbleibt. Bedenken wir, daß die sittlichen Güter eines Menschen – sein Ansehen, sein unbescholtener Ruf – höher stehen als seine materiellen Güter! Sie zu beschädigen kann leicht schwerwiegender sein, als ihm sein Vermögen, sein Auto oder sein Haus zu stehlen oder anzuzünden.

Was bei der Sünde der Ehrabschneidung nun aber eine besondere Schwierigkeit darstellt, ist der Umstand, daß aus der begangenen Sünde einerseits die Gerechtigkeitspflicht entsteht, den angerichteten Schaden bis zum vollkommenen Ausgleich wiedergutzumachen, also so weit, als wäre die Ehrabschneidung nie geschehen. Andererseits ist das jedoch sehr schwierig und in den meisten Fällen sogar unmöglich. Denn wie soll der Ehrabschneider die Wunde heilen, die er der Ehre des Nächsten geschlagen hat? Soll er sagen: „Das, was ich vom Nächsten erzählt habe, ist nicht wahr“? – Das kann er nicht sagen, denn dann würde er lügen. Er hat doch eine bislang verborgene Wahrheit bekannt gemacht. Das läßt sich nicht mehr rückgängig machen.

Was soll man also tun, wenn man die Fehler des Nächsten offenbart hat, um wenigstens „nach Kräften“ die beschädigte Ehre des Nächsten wiederherzustellen? Man soll den Nächsten, soviel es geht, vor den Hörern der Ehrabschneidung entschuldigen oder auf andere erlaubte Weise seine Ehre ersetzen, indem man besonders auf seine Stärken, auf seine Verdienste, auf seine Leistungen etc. hinweist und diese lobend hervorhebt.

a) Entschuldigungsgründe zur Verringerung des Schadens

Wie kann das konkret angestellt werden? Der Ehrabschneider soll seinen Nächsten, dessen Ehre er zerstört, dessen Fehler er bekanntgemacht hat, Gründe suchen, die diesen Fehler so viel wie möglich entschuldigen. Und in der Tat! Es gibt kaum einen Menschen, der so schlecht ist, oder eine Tat, die so schlimm wäre, daß man nicht doch irgendeine Entschuldigung oder irgendeinen mildernden Umstand dafür finden könnte. Was könnte den Fehler des Nächsten mildern? Etwa Entschuldigungen aufgrund der Persönlichkeit des Fehlenden: „Er ist noch jung.“ „Er ist noch unerfahren.“ „Er hat es im Zorn, aus dem Affekt gesagt bzw. getan.“ „Er war gereizt.“ „Sonst ist er ein rechtschaffener Mensch.“ – Sodann treffen vielleicht Entschuldigungsgründe aufgrund der Beschaffenheit des Fehlers: „Es war nicht so ernst gemeint.“ „Die Sache ist übertrieben worden.“ „Es ist nicht sicher, ob es sich genauso zugetragen hat; ob er es genauso gemeint hat; es ist nicht bewiesen.“ Oder: „Es ist nur einmal geschehen; ein Ausrutscher; es ist das erste Mal geschehen.“ Ferner lassen sich vielleicht Entschuldigungen finden, aufgrund der Umstände, aus denen der Fehler des Nächsten hervorgegangen ist: „Er hatte keine gute Erziehung genossen.“ „Er ist nicht im katholischen Glauben aufgewachsen.“ „Er ist in schlechte Gesellschaft geraten.“ „Er ist von anderen verführt worden.“ – Und schließlich Entschuldigungsgründe, die auf den begangenen Fehler gefolgt sind: „Er hat den Fehler zwar begangen, aber nachher hat es ihm leidgetan.“ „Er ist dafür zurechtgewiesen und bestraft worden.“ „Er hat sich gebessert.“ „Es ist nicht wieder vorgekommen.“ – Man soll den Nächsten, so viel es geht, zu entschuldigen suchen, ohne natürlich dabei unwahr zu werden. Die eine oder andere Entschuldigung zugunsten des Nächsten wird sich immer finden und wahrheitsgetreu angeben lassen.

b) Die geringe Wirkung der Entschuldigungsgründe

Aber auch das sieht jeder ein, daß Entschuldigungen in den meisten Fällen schwach und von geringer Wirkung bleiben. Die Wunde an der Ehre des Nächsten ist nun einmal geschlagen. Sie ist tief und schmerzlich. Das Pflaster nachträglich vorgebrachter Entschuldigungsgründe ist nur äußerlich. Wir kennen es aus Erfahrung: Wenn Pflaster und Verbände aufgelegt oder abgenommen werden, fängt die Wunde von neuem an, zu bluten. Genauso verhält es sich hier. Wenn die nachträglichen Entschuldigungen nicht mit größtem Geschick vorgebracht werden, so dienen sie oft nur dazu, die alte Wunde – also die Ehrabschneidung – neu aufzureißen, den aufgedeckten Fehler bei den Zuhörern erneut in Erinnerung zu rufen, ihn erneut zum Gesprächsthema zu machen, ihn damit im Gedächtnis der Zuhörer zu vertiefen und ihn dadurch, statt ihn zu heilen, vielleicht noch schmerzlicher zu machen. Wie generell beim Reden über andere, so ist insbesondere bei dem Versuch der Wiedergutmachung der Rufschädigung größte Klugheit und Fingerspitzengefühl gefordert.

In den meisten Fällen wird jedoch trotz aller Bemühungen immer irgendein Schaden zurückbleiben. Nicht umsonst sagten schon die Römer über die Reden, welche den Nächsten mit sittlichem Schmutz bewerfen: „Semper aliquid haeret.“ – „Irgendetwas bleibt immer hängen.“ So ist es auch mit der Ehrabschneidung.

Die Verantwortung für unsere Worte

Ja, die Zunge des Menschen ist ein scharfes Schwert, ein gefährliches Instrument, das sicher zu beherrschen die wenigsten verstehen. Sie verwundet die Seele des Sprechenden, d. h. des Rufschädigers, denn er sündigt. Sie verwundet die Seele des Zuhörers. Denn wenn dieser die Ehrabschneidung wohlgefällig anhört, sie nicht behindert, sie lobt, sie beklatscht, so sündigt auch er. Sie verwundet schließlich natürlich die Ehre und oft auch das Herz dessen, dem die Ehre abgeschnitten wird, wenn er sich mit den Auswirkungen der Ehrabschneidung konfrontiert sieht.

Wir sehen, welch hohe Verantwortung wir gegenüber dem Wort aus unserem Munde haben. Von unseren Worten werden fortwährend gute und böse Botschaften in die Welt hinausgesandt: in unsere Familie, in unseren Bekanntenkreis, in unser Berufsleben. Die Worte, die wir hinausgesandt haben, können wir nicht mehr zurückrufen. Sie sind wie Federn im Wind, die von anderen in alle Himmelsrichtungen weitergetragen und weitererzählt werden. – Kein Apostel hat so eindeutig und klar über den Gebrauch der Zunge gesprochen wie der hl. Apostel Jakobus in seinem Briefe: „Wer in keinem Worte fehlt, der ist ein vollkommener Mann.“ (Jak. 3,2). Ja, alle Triebe des Menschen, alle Regungen seines Leibes sind leichter zu beherrschen als die Zunge. Deshalb ist der Apostel überzeugt: Wenn man sich im Reden beherrschen kann, dann kann man es auch auf allen anderen Gebieten. Daraus zieht er den Schluß: „Wer in keinem Worte fehlt, ist ein vollkommener Mann.“

Ferner sagt der hl. Apostel Jakobus wenige Verse weiter: „Die Zunge ist eine Welt von Ungerechtigkeit.“ (Jak. 3,6). Durch viel Reden kommen wir unvermeidlich in Sünden hinein, denn der Wortschwall hindert die Überlegung, die notwendig ist, bevor wir den Mund auftun. Mit der Vielrederei ist es wie mit der Inflation. Je häufiger die großen Geldscheine werden, umso weniger sind sie wert. Wo Worte selten sind, haben sie Gewicht. Wer wenig redet, vermag mit seinem Worte glaubhaft Zeugnis abzulegen. Man hört auf ihn, man weiß, was er sagt, das hat Gewicht. Es empfiehlt sich deswegen, sparsam zu sein mit dem Wort. Man soll immer weniger sagen, als man könnte. Der Dichter Matthias Claudius riet daher seinem Sohn: „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst!“ Ein wichtiger Rat! „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst!“ Man bereut selten, daß man zu wenig gesprochen hat, aber man bereut oft, daß man zu viel gesprochen hat. Sodann rät uns der heilige Ambrosius: „Vor allem sollten wir eines lernen: Schweigen, um reden zu können.“ Wie wahr! Aus dem Schweigen heraus lernt man, recht zu reden. „Vor allem sollten wir eines lernen: Schweigen, um reden zu können!“

„Herr, gib eine Wache meinem Munde!“

Wir bedürfen also eines ersten Vorsatzes und großer Wachsamkeit, um mit der Gnadenhilfe Gottes unsere Zunge zu beherrschen, damit wir sie in rechter Weise gebrauchen: zum Lobe Gottes, zur Anerkennung des Guten am Nächsten, zur Weitergabe der wahren Lehre, zur Verteidigung der Mitmenschen und – zur Übung des Stillschweigens.

Wir würden uns damit vor vielen Sünden bewahren und aus der Zunge, dem Werkzeug der Sünde und des Todes, ein Werkzeug zur Verherrlichung Gottes machen. Deshalb wäre es eine gute Gewohnheit, in unsere Gebete regelmäßig die Worte aus dem 140. Psalm einzuflechten, die der Priester bei der Beweihräucherung des Altares betet: „Gib eine Wache, Herr, meinem Munde und eine schützende Tür meinen Lippen, so wird mein Herz sich nicht in bösen Worten ergehen und niemals einen Vorwand zum Sündigen suchen.“ Amen.

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