Dritter Fastensonntag
Über den „falschen Argwohn“ und das „freventliche Urteil“
Geliebte Gottes!
„Durch Beelzebub, den Obersten der Teufel, treibt Er die Teufel aus!“ So lautete die Behauptung der Pharisäer. Eine grobe Beschimpfung und eine schwere Verfehlung gegen die Ehre unseres göttlichen Erlösers wurden dabei begangen!
Das hohe Gut der Ehre
Die Ehre, das ist die Achtung, das Ansehen, der gute Ruf, den jemand bei den Mitbewohnern, bei den Menschen seines sozialen Umfeldes besitzt. Der hl. Thomas von Aquin sagt, daß unter den äußeren Gütern des Menschen die Ehre, der „gute Ruf“, den höchsten Rang einnimmt. Der Aquinate kann sich dabei auf das Buch der Sprichwörter stützen, wo es heißt: „Ein guter Name ist besser als großer Reichtum.“ (Spr. 22,1). Der gute Name ist mehr wert als Geld und Glücksgüter, mehr als Macht und Ämter. Und das aus drei Gründen:
Erstens: Wer Ehre besitzt, wer in der Gesellschaft angesehen ist, der besitzt auch Einfluß. Wenn man einen guten Namen hat, hören die Menschen auf einen. Ist der gute Ruf angeschlagen, so kann man in der Gesellschaft, in einer Gemeinschaft, in einer Gruppe nicht mehr so viel Gutes bewirken. Deshalb ist es ein großes Unrecht, den guten Ruf einer Person zu schädigen, weil man sie zukünftiger guter Werke beraubt und auch der daraus resultierenden ewigen Verdienste. – Das war ja gerade die Absicht der Pharisäer mit ihrer Beschimpfung. Sie wollten den Einfluß des Heilandes auf die Menschen mindern, Ihn Seiner Wirktätigkeit berauben.
Zweitens: Die Ehre ist ein hohes Gut, weil man nicht innerlich glücklich sein kann, wenn man in der Schande lebt, wenn man gemieden wird, wenn einem die Menschen mißtrauen. Ein solcher Mensch kann nur betrübt und trostlos sein. Der innere Friede hängt zu einem Stück davon ab, daß man unbescholten ist und als solcher auch vor den anderen gilt.
Drittens: Der gute Name ist ein Vehikel der Tugend. D. h., wenn jemand Ehre besitzt, wird er sich auch bemühen, ehrenhaft zu handeln, denn er will ja der Ehre nicht verlustig gehen, er will seine Ehre behaupten. Das aber treibt den Menschen dazu an, sich von allem fernzuhalten, was die Ehre mindert oder zerstört. Wird die Ehre eines Menschen zerstört, kann es dazu kommen, daß er jedes Tugendstreben aufgibt, daß er sagt: „Wenn die Menschen von mir so schlecht denken, wenn sie überzeugt sind, daß ich so schlecht bin, welchen Sinn hat es dann noch, mich anzustrengen und mit zu überwinden? Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich‘s völlig ungeniert.“
Die Ehre ist also ein hohes Gut, und deshalb haben wir die Pflicht, dem Nächsten in dreifacher Weise zu helfen, seine Ehre zu erhalten. – Erstens: Indem wir ihm die Ehre erweisen, die er verdient. Jeder Mensch kann von den anderen erwarten, daß sie ihm ein Minimum an Ehre erweisen, und das müssen wir dem anderen zubilligen. – Zweitens: Wir sollen die Ehre des Nächsten verteidigen, wenn sie angegriffen wird. Wir sollen sie schützen, vor allen Dingen, wenn es sich um nahestehende Menschen handelt, um unsere Angehörigen. Für die gefirmten „Streiter Christi“ ist es auch eine Pflicht, die Ehre der Kirche, ihre Lehre, ihre Sitten, ihre Geistlichen gegen ungerechte Anwürfe zu verteidigen. – Drittens: Wir dürfen die Ehre des Nächsten nicht schmälern. Wir dürfen sie nicht verletzen. Denn die Ehre ist ein Rechtsgut. Jeder Mensch hat ein subjektives Recht, daß ihm die seinem Stand und seiner Stellung zukommende Ehre zuerkannt wird, solange er sie nicht verwirkt hat. Wer die Ehre des Nächsten durch Wort oder Tat beschädigt, der sündigt gegen die Gerechtigkeit und ist daher zur Wiedergutmachung verpflichtet, wenn er von seiner Sünde losgesprochen werden will.
Sünden gegen die Ehre des Nächsten
Es gibt verschiedene Sünden gegen die Ehre des Nächsten: äußere Sünden und innere Sünden. Also Sünden, die nach außen in Erscheinung treten, meist durch Worte, aber auch durch Taten, nämlich durch Gesten oder Verhaltensweisen, mit denen die Ehre des Nächsten vor den Mitmenschen, vor der Gemeinschaft, vielleicht sogar vor der Öffentlichkeit beschädigt wird.
Hier ist zuerst die Sünde der Ehrabschneidung zu nennen. Also die grundlose Aufdeckung tatsächlicher Fehler des Nächsten.
Sodann die Verleumdung. Dabei handelt es sich um die Zuschreibung von Fehlverhalten, das gar nicht der Wahrheit entspricht. So wurde der Heiland heute verleumdet, indem man ihn bezichtigte, ein Dämonenpaktierer zu sein. Er steht mit Beelzebul im Bunde, behaupteten die Pharisäer. Später, am Karfreitag, behaupteten Seine Feinde, Er wiegle das Volk auf, verbiete dem Volk, dem Kaiser Steuern zu zahlen. Das Gegenteil war der Fall!
Die weitere schwerwiegende Verfehlung gegen die Ehre des Nächsten ist sodann die Beschimpfung. Die Beschimpfung ist die ungerechte und ehrenverletzende Bekundung der Verachtung durch Schimpfworte oder Gesten in wirklicher oder gedachter Gegenwart des Nächsten.
Und schließlich ist auch noch die Ohrenbläserei zu nennen. Sie wird auch Zuträgerei genannt und besteht darin, daß man geheime Ehrabschneidung demjenigen berichtet, dessen Ehre ungerecht beschnitten worden ist. Und zwar zu dem Zweck, um Liebende, Freunde, Kameraden, Familienmitglieder, Arbeitskollegen etc. zu entzweien.
Diese genannten äußeren Sünden, welche die Ehre des Nächsten zerstören, sind nicht selten die Früchte vorausgegangener innerer Sünden. Also solcher Sünden, welche zuvor schon die Ehre des Nächsten im Herzen des Einzelnen vermindert, herabgewürdigt oder gar zerstört haben. Diesen inneren Sünden gegen die Ehre des Nächsten wollen wir heute unsere Aufmerksamkeit zuwenden. Es sind dies die Sünden des „falschen Argwohns“ und des „freventlichen Urteils“.
Diese beiden Sünden gehören zusammen und haben eine sehr große Ähnlichkeit. Sie werden beide begangen nicht durch Worte, sondern in Gedanken. Bei beiden Sünden wird vom Nächsten Böses gedacht, und zwar bei beiden ohne hinreichenden Grund. Beide gehen aus einem unberechtigten Zweifel hervor. – Man darf manchmal zweifeln, ob jemand ehrenhaft ist oder nicht, aber dann müssen uns vernünftige Gründe vorliegen. Etwa wenn man mit Gewißheit oder aus Erfahrung weiß, daß eine Person unehrenhaft, sündhaft oder verwerflich gehandelt hat, und das ohne merkliche Anzeichen der Reue oder Besserung. Wenn wir aber unbegründet zweifeln, nur aufgrund eines Gefühls oder einer persönlichen Abneigung, dann verfehlen wir uns schon gegen die Ehre des Nächsten.
Die Begrifflichkeiten
Worin aber besteht ihr Unterschied? – Beim „falschen Argwohn“ wird das Böse vom Nächsten nur vermutet, aber für sehr wahrscheinlich gehalten. Man traut es ihm zu. – Dagegen hält man das Böse des Nächsten im „freventlichen Urteil“ nicht nur für wahrscheinlich, sondern für sicher wahr.
a) Der „falsche Argwohn“
Das Wort „Argwohn“ kommt im Deutschen von „Arges wähnen“. Man sündigt durch „falschen Argwohn“, indem man ohne hinreichenden Grund vom Nächsten etwas Böses als sehr wahrscheinlich gegeben annimmt, ohne hinreichenden Grund böse Absichten und Zwecke vermutet, ohne zwingende Gründe Verdächtigungen anstellt.
Nicht jeder Argwohn ist sündhaft, sondern nur der „falsche Argwohn“. Wenn sich jemand schuldig gemacht hat und wenn wir Beweise dafür haben, dann wird man beim späteren Verhalten des anderen vorsichtig und argwöhnisch sein – mit Recht! Aber wo das nicht der Fall ist, wo keine genügenden Gründe vorliegen und man trotzdem das Böse als wahrscheinlich annimmt, dann ist das „falscher Argwohn“. Gewiß ist eine gewisse Vorsicht im Umgang mit Menschen angeraten, manchmal sogar geboten. Umso mehr, wenn man sich mit ganz unbekannten oder nicht schon wenigstens etwas bewährten Menschen einlassen soll. Gott gebietet keine naive Gutgläubigkeit, sagt Er doch: „Seid klug wie die Schlangen.“ (Mt. 10,16). Vorsicht ist aber nicht Mißtrauen! Deshalb lautet der ganze Ausspruch: „Seid klug wie die Schlangen, aber arglos wie die Tauben.“ Die Taube ist vorsichtig, aber nicht mißtrauisch.
Wenn sich also ein Verdacht in uns regt, so ist das noch nicht Sünde, solange wir das Urteil darüber zurückhalten. Und das wird oft, ja, in den meisten Fällen, notwendig sein, weil wir oft Dinge erleben, die auf den ersten Blick verdächtig erscheinen, aber wir kein sicheres Urteil darüber fällen können; weil diese Vorkommnisse sowohl gut als auch schlecht ausgelegt werden können. Solange sich die Sache nicht eindeutig und unzweifelhaft entscheiden läßt, müssen wir unser Urteil solange zurückhalten und müssen die Absichten, die Worte, die Handlungen des Nächsten zu seinem Besten und mit Wohlwollen auslegen. Sonst sündigen wir durch „falschen Argwohn“.
b) Das „freventliche Urteil“
Davon unterscheidet sich das „freventliche Urteil“. Man sündigt durch „freventliches Urteil“, indem man ohne zwingenden Grund vom Nächsten etwas Böses für sicher wahr hält, als handle es sich dabei um eine erwiesene Tatsache. Es ist eine gegen den Nächsten gefaßte Meinung, in welcher man seine Handlungen, seine Worte, seine Absichten und Ziele als böse, hintertrieben, unlauter, lügnerisch oder sonstwie sündhaft beurteilt. Und das ohne hinreichenden Grund, ohne verhältnismäßigen Grund, ohne zwingenden Grund. Und ohne rechtmäßige Befugnis zu einem solchen Urteil.
Auch hier gilt: Nicht jedes ungünstige Urteil über den Nächsten ist schon sündhaft. Wir müssen uns ja in vielen Fällen ein Urteil über den Nächsten bilden, denn wir müssen uns auf ihn einstellen. Wir müssen uns richtig verhalten gegenüber dem Nächsten, und dazu muß man wissen, wie er geartet ist. Das ist aber nicht möglich ohne ein Urteil über ihn. – Wovor wir uns aber hüten müssen, das ist das „freventliche Urteil“. Das ungünstige Urteil, welches im Herzen, ohne hinreichende Kenntnis der Sachlage, meist vorschnell gefällt wird. Wie oft mußten wir nicht schon unser vorschnell gefaßtes ungünstiges Urteil über den Nächsten – über seine Absichten, Worte und Handlungen – im Nachhinein durch die Tatsachen widerlegt korrigieren? Wir sündigten durch „freventliches Urteil“!
Und wie die Erfahrung zeigt, geschieht das leider gar nicht so selten! Menschen sind leicht geneigt, auch ohne genügende Gründe dem anderen etwas Böses zuzutrauen.
Beispiele
Durch „falschen Argwohn“ sündigte etwa König Saul gegen David. David war vom königlichen Hof geflohen. Er floh vor der Person des Königs. Warum? Der Grund war offensichtlich. Der König hatte einen Speer nach David geschleudert und ihm nach dem Leben getrachtet. Er mußte fliehen, um sein Leben vor dem übergriffigen König zu retten. Wie aber dachte der König über die Flucht Davids? Er hegte den „falschen Argwohn“. Aus Neid empfand Saul eine tiefe Abneigung gegen den jungen Kriegshelden. Denn das Volk pries David in seinen Liedern höher als Saul: „Saul erschlug tausend, David aber zehntausend.“ Die große Bewunderung des Volkes veranlaßte Saul zu der Annahme, David arbeite an seinem Sturz und sei nur geflohen, weil seine Ränke von Saul durchschaut worden seien. Hatte der König einen Grund, so zu denken? Nicht den leisesten Schatten eines Grundes. David war ihm stets treu und im Gehorsam ergeben gewesen. Er hatte diese Treue oftmals bewiesen. Nein, es gab für Saul keinen Grund, David etwas Schlechtes zuzutrauen. Es war „falscher Argwohn“.
Als der hl. Apostel Paulus nach einem Schiffbruch auf der Insel Malta gestrandet war, bereiteten die Einheimischen ein Feuer vor, an dem sich die Überlebenden wärmen und trocknen konnten. Auch der Völkerapostel beteiligte sich am Zusammentragen des Feuerholzes. Als er ein Bündel Reisig abstellte, da schoß daraus eine giftige Natter hervor und verbiß sich in seiner Hand. Welches Urteil fällten nun die Inselbewohner über den hl. Paulus angesichts des Schlangenbisses? „Dieser Mensch ist gewiß ein Mörder!“ (Apg. 28,4). Welchen Grund hatten sie für ihr Urteil? Ihr „Grund“ war der Umstand, daß Paulus, kaum aus dem Wasser vom Tode errettet, jetzt von einer giftigen Schlange gebissen wurde. Durchaus kein vernünftiger Grund, ihn deshalb für einen Mörder zu halten! Denn bekanntlich können auch Unschuldige von einer Schlange gebissen werden, nicht wahr? Trotzdem urteilten sie schlecht über den hl. Paulus und unterstellten ihm, er sei ein Mörder. „Wahrlich, dieser Mensch ist ein Mörder.“ Ein ehrenrühriges Urteil über die Person des hl. Apostels ohne vernünftige, geschweige denn zwingende Begründung. Es war ein „freventliches Urteil“.
Eine häufige Sünde
Durch „falschen Argwohn“ und „freventliches Urteil“ wird oft gesündigt. Öfter und schwerer, als wir meinen. Denn wer prüft sich schon über die vielen Urteile, die wir allein an einem einzigen Tag in unseren Gedanken über den Nächsten fällen? Und wer macht sich dann auch noch die Mühe, die Gewichtigkeit der verfehlten Urteile abzuwägen?
Ist etwas Böses, Unglückliches oder Mißliches geschehen im eigenen Haushalt, in der Familie, in der Nachbarschaft, in der Politik, in der Kirche, gleich sind die Herzen und Gedanken der Beteiligten damit beschäftigt, den Schuldigen zu suchen. Gewöhnlich wird nicht bloß gesucht, sondern schnell wird man auch fündig. Es werden Verdächtigungen angestellt, um im Ausschlußverfahren den Übeltäter zu ermitteln. Die gute Absicht und die Unschuld der verdächtigten Person werden in Zweifel gestellt. „Er zieht doch einen heimlichen Nutzen aus der Sache.“ „Der tut nur so unschuldig.“ „Das hat er mit Absicht gemacht.“ „Ja, der ist dafür verantwortlich. Kein Zweifel.“
Solange der Argwohn und das freventliche Urteil im Herzen verschlossen bleiben und nicht geäußert werden, wird die Ehre des Nächsten zwar nicht bei anderen, aber doch in uns zerstört. Wir rauben dem Mitmenschen die Ehre, die er von uns erwarten konnte, die Ehre, die er mit Recht erwarten konnte, und die wir ihm auch schuldig sind. Wir sündigen nicht nur gegen die Liebe, sondern auch gegen die Gerechtigkeit. Wer weiß, wie oft!
Auch die Schwere der Sünde dürfen wir dabei nicht unterschätzen. „Falscher Argwohn“ ist eine Sünde und kann unter gewissen Umständen, wenn wir nämlich dem Nächsten leichtfertig schwer Sündhaftes zutrauen, zu einer schweren Sünde werden. In gleicher Weise begeht derjenige eine Todsünde durch „freventliches Urteil“, der mit Bestimmtheit dem anderen schwer sündhafte Absichten, Eigenschaften oder Handlungsweisen zuschreibt, mit klarer Erkenntnis des Ungenügens der Gründe. Objektiv war es eine Todsünde, dem Heiland zuzutrauen, er stünde mit dem Teufel im Bunde. Einen Satanspakt abzuschließen, ist zweifelsohne eine schwere Sünde. Diese Todsünde einem Unschuldigen zuzutrauen, oder sie als gewiß von ihm zu behaupten, ist daher selber schwer sündhaft.
Die trüben Quellen
„Falscher Argwohn“ und „freventliches Urteil“ sind sündhaft, weil sie ohne Grund, ohne hinreichenden Grund, ohne vernünftigen Grund, ohne zwingenden Grund vom Nächsten Schlechtes vermuten und denken. Sie sind sündhaft, weil sie häufig aus sündhafter Quelle kommen.
Etwa aus dem Neid. Hat der Nächste etwas erreicht, was wir ihm nicht zugetraut haben, so argwöhnen wir: „Das hat der doch gar nicht alleine hingekriegt. Niemals! Er hat geschummelt.“ Ist der Nächste reich geworden, so ist gleich der Gedanke da: „Das ist auch nicht alles mit Fleiß, mit Sparsamkeit, mit redlicher Arbeit erworben worden.“ Ist er befördert worden, aufgestiegen, zu Amt und Würden gelangt; alsbald regt sich der Verdacht: „Das verdankt er weder seinen Fähigkeiten noch seinen Verdiensten. Das ist höchstens der Lohn für seine Schmeicheleien oder gar die Frucht von Bestechung.“ Zeichnet er sich durch Frömmigkeit und Tugend aus, ist gleich das freventliche Urteil zur Hand: „Das ist nur Schein; das ist Heuchelei.“ Der hl. Augustinus sagt: „Die Eifersucht hegt gern Argwohn zum Schaden des anderen. Daher: Wenn man das gute Werk selbst nicht tadeln kann, so tadelt man die Absicht, aus welcher es geschieht.“ Wenn man das gute Werk selbst nicht tadeln kann, so tadelt man die Absicht, aus welcher es geschieht.
Auch der Haß und die Rachsucht sind eine ergiebige Quelle des Argwohns und des lieblosen Urteils. Desgleichen die menschenfeindliche Verbitterung des Gemüts, welche schon im Voraus bei jedem Menschen Böses wittert. Sodann der Stolz, der den Nächsten herabdrückt, ihn in Gedanken verkleinert, ihn für inkompetent erklärt, ihn jeder Schlechtigkeit fähig hält, um selber desto größer, gescheiter, hervorragender und sittlich überlegener zu erscheinen. Der Stolz ist meist auch Ursache der Überstürzung im Urteil, so daß man sich zu einem Vorurteil hinreißen läßt; etwa zu einer vorgefaßten schlechten Meinung wegen einer Sünde, die jemand früher einmal begangen hat. So sündigte etwa der Pharisäer im Tempel. Er hielt den zerknirschten Zöllner unbesehen für einen großen Sünder. Aber in Wirklichkeit ging dieser aufgrund seiner Reue gerechtfertigt von dannen. – Genauso fehlte der Pharisäer Simon, der den Heiland zum Gastmahl geladen hatte, in übereiltem, stolzem Urteil, indem er die Frau, die Jesus mit ihren Tränen die Füße wusch, sie mit ihren Haaren trocknete und mit kostbarem Nardenöl salbte, für eine große Sünderin hielt. Tatsächlich war sie eine große Büßerin.
Der Volksmund sagt nicht zu Unrecht: „Wer Arges denkt, der ist selber arg.“ Ja, oft überträgt nämlich der freventlich Urteilende seine eigene schäbige Gesinnung auf die anderen. Die moderne Psychologie nennt dieses Phänomen „Projektion“. Schon der hl. Hieronymus beschrieb sie wie folgt: „Wie der Tor selbst sündigt, so meint er, daß alle anderen gleichfalls sündigen, und beurteilt alle nach seiner eigenen Beschaffenheit.“ Solch bösartige Menschen, die alles Weiße schwarz sehen, weil ihre eigene Seele schwarz ist, waren viele Juden zur Zeit Jesu.
Schließlich kann auch das böse Gewissen eine Quelle für „falschen Argwohn“ und „freventliches Urteil“ sein. Das böse Gewissen kann es ja nicht ertragen, daß andere ehrbar und fromm und treu und tugendhaft leben. Deshalb klagt es diese unbescholtenen Personen umso mehr der Heuchelei und der heimlichen Schlechtigkeit an. Sie sagen: „Wir stehen wenigstens offen zu unserem Laster, zu unseren Fehlern, zu unseren Sünden, während die da ja nur so fromm, so heilig, tun obwohl sie in Wirklichkeit genauso sind wie wir, wenn nicht noch verkommener.“ So rechtfertigt sich das böse Gewissen: durch „falschen Argwohn“ und „freventliches Urteil“.
Eine ungerechte Anmaßung
Die Ungerechtigkeit dieser Sünde liegt vor allem darin, daß sich der falsch Argwöhnende oder der freventlich Urteilende das Richteramt über den Nächsten anmaßt. Ein Amt, zu dem er weder berufen noch befähigt ist.
Weder dazu berufen! Denn der Heilige Geist fragt den, der freventlich urteilt: „Es ist ein Gesetzgeber und Richter, der zugrunde richten und erlösen kann; du aber, wer bist du, daß du den Nächsten richtest?“ (Jak. 4,12 f.). „Wer hat dich zum Richter bestellt?“ (Ex. 2,14). Der Argwöhnische und freventlich Urteilende maßt sich dabei das Richteramt an über Dinge, die Gott richten wird; über Dinge, die Gott vielleicht schon gerichtet hat; über das Innere des Nächsten, worüber Gott allein richten kann. – Die Freunde des frommen Dulders Job urteilten, er müsse gewiß schwer gesündigt haben, da er von Gott mit so schwerem Leid gezüchtigt worden ist. Und Job beklagte sich zu Recht und sprach: „Warum verfolgt ihr mich, wie Gott?“ (Job 19,22). D. h. „Warum maßt ihr euch ein Urteil an, das nur Gott zusteht? Warum verhaltet ihr euch so, als wärt ihr wie Gott?“
Dazu kommt, daß der freventlich Urteilende sich nicht bloß ein Amt anmaßt, welches nur Gott zusteht, sondern daß er auch gar nicht zum Richter befähigt ist. – Der Richter muß genaue Kenntnis des Rechtes, also des geltenden Gesetzes, haben. Ferner die sog. „Jurisprudenz“, d. h. die Kenntnis, wie gesetzliche Texte und Quellen richtig zu verstehen sind, wie sie dem Willen des Gesetzgebers entsprechend angewendet werden müssen und wie es üblicherweise in ähnlich gelagerten Fällen unter Berücksichtigung der Umstände geschieht. Es genügt also nicht, daß ein juristischer Laie das BGB (das Bürgerliche Gesetzbuch) zur Hand nimmt und damit vermeintlich schon die Befähigung besitzt, zivile Streitfälle entscheiden zu können. Das ist eigentlich offensichtlich. Umso sonderbarer mutet es uns an, wenn heute theologische Laien den Codex des kanonischen Rechtes zur Hand nehmen – oder gar nur eine grobe Zusammenfassung desselben – und sich damit in staunenswertem Selbstbewußtsein dazu befähigt sehen, über kanonistische Fragen zu urteilen bzw. über Geistliche und deren Angelegenheiten zu Gericht zu sitzen, als seien sie vom Bischof zum Diözesanrichter oder gar vom Papst zum Richter an der Römischen Kurie berufen. – Dabei sind die Kenntnis des Rechtes und seiner üblichen Anwendung aber nicht die einzigen Fähigkeiten, die für das Amt des Richters Voraussetzung sind. Der Richter muß auch Kenntnis der Tatsachen besitzen, worüber er richtet. Er muß Beweise erheben und Zeugen vorladen können. Nicht nur einen, sondern viele; ja, so viele wie möglich. Nur so kann er sich ein genaues Bild von dem Sachverhalt machen und auch von den Umständen, die sich entweder mildernd oder verschärfend auf ein gerechtes Urteil auswirken müssen. – Was würde man aber von einem Richter sagen, der urteilt, ohne genaue Kenntnisse des Gesetzes und seiner Anwendung, ohne vorausgehende Klage, ohne Untersuchung, ohne Beweise, ohne Zeugen, ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände des vorliegenden Falles? Das wäre kein Richter! Wie aber machen es die freventlich Urteilenden? Sie sprechen im Herzen das Urteil über den Nächsten, über seine Taten und über seine Mängel, über seine Absichten und über seine Ziele, die er verfolgt. Dabei haben sie keine Anklage als nur ihre Gedanken, keine Zeugen als nur ihre Vermutungen, keine Beweise als nur ihre bösen Verdächtigungen, keine Wissenschaft als lediglich den Eigensinn ihrer vorgefaßten Meinung; und doch urteilen sie, als wenn ihr Urteil die Wahrheit wäre und von den Menschen und von Gott selbst anerkannt werden müßte.
Ja, in diesem Licht tritt es offen zutage, wie unerträglich die Urteile von Menschen über ihre Mitmenschen sind, über Gleichgestellte und umso mehr über Höhergestellte. Unerträgliche Urteile, die sogar über das Innere des Nächsten gefällt werden, obwohl sie weder zu Richtern bestellt noch dazu befähigt sind.
Ja, wenn sie wenigstens in ihrem angemaßten Urteil gerecht, gütig und barmherzig wären! Der weltliche Richter spricht lieber hundert Schuldige frei, als daß er einen einzigen Unschuldigen verurteilt. Wenn der stichhaltige Beweis fehlt, heißt es: „Die Sachlage ist nicht klar. Im Zweifel für den Angeklagten. Also Freispruch!“ Aber selbst wenn die Beweise erdrückend sind, wird selten das höchste Strafmaß ausgesprochen. Weil nicht jeder Fall gleichgeartet ist, gibt es nämlich einen Spielraum im Strafmaß. Einen Spielraum, der natürlich nicht der Tageslaune des Richters, sondern den konkreten Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen soll. – Der freventlich Urteilende macht es anders. Im Zweifel gegen den Angeklagten. Da sind auch die Unschuldigen schuldig. Da werden auch die guten Werke als schlecht verurteilt. Da werden auch diejenigen verurteilt, denen Gott ein gnädigeres Urteil gegeben hat oder geben wird. Sich in die Angelegenheiten Gottes einzumischen, ist ein gefährliches Spiel!
„Mit dem Maß, mit dem ihr meßt, wird euch gemessen werden.“
Ein Wort des Heilandes ist besonders geeignet, uns von diesen argwöhnischen und freventlichen Urteilen abzuschrecken. Wenn solch verwegene Urteile in unseren Gedanken gegen den Nächsten aufsteigen sollten, dann halten wir ihnen das Wort des Heilandes entgegen: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“ (Mt. 7,1). Und dann bedenken wir, was der Herr hinzugefügt hat: „Denn mit dem Urteil, mit dem ihr richtet, werdet auch ihr gerichtet werden. Und mit dem Maß, mit dem ihr meßt, wird euch gemessen werden.“
Darin liegt zweierlei. Erstens: Wenn wir über unseren Nächsten lieblos urteilen, dann wird Gott über uns in derselben Härte ein strenges Gericht halten. Zweitens: Wenn wir in unseren Gedanken mild, barmherzig und liebevoll über den Nächsten denken und vorsichtige Zurückhaltung im Urteil üben, so ist das der Weg, um einst ein gnädiges Gericht vor Gott erwarten zu dürfen.
Ja, haben wir ein gnädiges Gericht denn nicht nötig? Ist nicht viel Unzulängliches, Sündhaftes, Strafwürdiges, Verdammenswertes in uns, in unserem Leben? Nur zu viel! Richten wir daher lieber uns selbst. Erforschen wir unsere Fehler. Klagen wir uns derselben an im Bußgericht. Wenn wir uns selbst richteten, so würden wir nicht gerichtet werden. Folgen wir der Mahnung des hl. Johannes Chrysostomus: „Du willst ein Richter sein? Lerne dich selbst kennen und deine eigenen Sünden, das ist dir von niemandem verwehrt; denn so wirst du auch deine Sünden verbessern.“
Im Hinblick auf den Nächsten aber wollen wir der Lehre des hl. Thomas von Aquin folgen: „Schon dadurch, daß einer ohne genügenden Grund eine schlechte Meinung vom anderen hat, beleidigt und verachtet er ihn. Keiner aber darf den anderen ohne zwingenden Grund verachten oder ihm irgendwelchen Schaden zufügen. Wo deshalb keine klaren Anzeichen der Schlechtigkeit eines Menschen vorliegen, müssen wir ihn als guten Menschen betrachten und zu seinem Besten auslegen, was zweifelhaft ist.“ (S.th. II-II q. 60, a. 4). Lieber also von einem Bösen Gutes annehmen, als von einem Guten Böses denken. Denn besser als „falscher Argwohn“ und „freventliches Urteil“ sind Vertrauen und Arglosigkeit. Vertrauen weckt Vertrauen. Wohlwollen weckt Wohlwollen. Barmherzigkeit weckt Barmherzigkeit. Und auf die Barmherzigkeit werden wir alle eines Tages angewiesen sein, wie uns der hl. Augustinus versichert: „Das Leben des Gerechtesten kann vor Gottes Gericht nicht bestehen, wenn Er es ohne Barmherzigkeit richten will. Wir alle bedürfen der Nachsicht, Barmherzigkeit und Gnade; sollen wir daher nicht auch gegen unsere Mitmenschen nachsichtig und barmherzig sein?“ Genau das sollten wir! Deshalb wollen wir niemand richten als uns selbst. Gegen alle anderen aber – auch im Denken und Urteilen – wollen wir barmherzig sein, eingedenk der Worte: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Mit dem Urteil, mit dem ihr richtet, werdet auch ihr gerichtet werden. Und mit dem Maß, mit dem ihr meßt, wird euch gemessen werden.“ Amen.