Vom Dasein Gottes – Der Beweis aus der Stimme des Gewissens

Geliebte Gottes!

Zuletzt sahen wir, wie die äußere Welt uns zur Erkenntnis des einen wahren Gottes führt. Diese Welt ist wirklich vorhanden und muß eine hinreichende Ursache haben, welche imstande ist, den ganzen Kosmos aus Nichts hervorzubringen. Das kann nur durch den allmächtigen Schöpfer, der selbst ungeschaffen ist, geschehen sein; also durch Gott.

Ferner beobachten wir in der äußeren Welt eine komplexe Ordnung und geniale Zweckmäßigkeit. Diese Zweckmäßigkeit kann nur das Werk eines allwissenden, weisen Geistes sein, der alle Dinge bis auf den tiefsten Grund ihres Wesens kennt und beherrscht und ordnet und leitet. Dieser geniale Geist aber ist der allwissende, allweise und allmächtige Gott.

Der eudaimologische Gottesbeweis

Aber auch die Welt, die in uns ist, kann uns deutlich zeigen, daß es einen heiligen und gerechten Gott gibt. Wir finden in unserem Herzen ein Verlangen nach Glückseligkeit, und zwar ein Verlangen nach vollkommener Glückseligkeit.

Diese Selbsterfahrung brachte den hl. Augustinus zu seinem berühmten Bekenntnis: „Ruhelos ist unser Herz“ (Conf. 1,1). Und der hl. Kirchenlehrer zieht aus der unstillbaren Sehnsucht nach Glück, die sich in jedem Menschenherzen findet, gleich den Schluß auf das eine unendliche und unvergängliche Gut, welches einzig und allein in der Lage ist, diese andauernde Unruhe, diesen Durst zu stillen: auf Gott. „Ruhelos ist unser Herz, bis daß es seine Ruhe hat in Dir, o Gott!“ Doch ist das auch wahr? Denken wir kurz darüber nach.

Es ist bei allen Menschen auf Erden ein andauerndes Streben nach einer ungetrübten, unverlierbaren Glückseligkeit zu beobachten. Der Mensch ist getrieben von einer auffallenden Unruhe, die ihn jedoch „das Glück“ trotz aller Anstrengung nicht finden läßt. Jede irdische Befriedigung hinterläßt irgendwann immer ein Gefühl des Ungenügens, von innerer Leere und Heimatlosigkeit. Jedes Menschenherz muß das aus eigener Erfahrung bekennen. Warum sagt man sonst „Vorfreude ist die schönste Freude“, wenn man nicht damit der immer wieder gemachten Erfahrung Ausdruck verleihen möchte, daß die Freude durch die Erlangung eines noch so wertvollen geschaffenen Glücksgutes letztlich doch mangelhaft bleibt, nicht vollends zufriedenstellend, so daß die Vorfreude des Noch-Nicht-Besitzens „beseligender“ empfunden wird als der tatsächliche Besitz?

Daß irdische Güter das menschliche Verlangen nach Glück nicht zu stillen vermögen, zeigt sodann die Tatsache, daß sich unter denjenigen, welche die schreckliche Tat des Selbstmordes begehen, sehr viele Reiche, Wohlhabende, Angesehene und Mächtige befinden, also Menschen, die sich mit ihrem Vermögen alles leisten und sich durch ihren Einfluß alle erdenklichen Glücksgüter verschaffen konnten, wonach ihr Herz begehrte. Ein Beweis, daß das menschliche Herz, das nach unendlichem Glück verlangt, zu groß ist, als daß es durch geschaffene, endliche Güter dauerhaft befriedigt werden könnte.

Ja, und sogar die Tat des Selbstmordes geschieht letztlich aus dem Durst nach Glück und Frieden! Der Selbstmörder will mit seinem gräßlichen Tun ja nichts anderes als einen zermürbenden Zustand des Elends, der Sinnlosigkeit, der Depression in einen vermeintlich besseren, friedvolleren Zustand entfliehen, den Zustand des Nicht-mehr-Lebens, des Nicht-mehr-Leidens. Ein Beweis, daß das Verlangen nach Glück und Frieden untilgbar im Menschen verankert ist und daß es u. U. sogar größer und unstillbarer ist als der Erhalt des eigenen Lebens.

Warum aber kann das menschliche Verlangen nach Glück auf dieser erbärmlichen Erde nie befriedigt werden? Weil die Seligkeit des Menschen an zwei Voraussetzungen geknüpft ist, die sich in diesem Leben nicht verwirklichen lassen. Diese Voraussetzungen sind: 1. der Besitz eines Glücks, das den Menschen vollkommen erfüllt. Und 2. die ewige Dauer dieses Besitzes.

Kein Geschöpf kann, wie gesagt, den unendlichen Durst des Menschen nach Glückseligkeit stillen, denn jedes Geschöpf ist von Natur aus begrenzt und endlich. Haben die Menschen das eine erreicht, halten sie schon nach dem nächsten Ausschau, jagen sie schon wieder einem anderen Gut nach. Nur ein unendliches Gut kann dieses Verlangen stillen und im wahrsten Sinne des Wortes „be-friedigen“. Dieses vollkommene Glück muß aber noch die zweite Eigenschaft aufweisen, damit es den Menschen selig machen kann! Es muß für immer da sein. Jede Angst, es zu verlieren, muß ausgeschlossen sein. Deshalb sagt der hl. Augustinus: „Ein verlierbares Glück nenne ich kein Glück.“ Der Tod ist der deutlichste begrenzende Faktor jedes irdischen Glücks. Er löst die glücklichste Ehe. Er trennt von Eltern, Kindern, Freunden und Verwandten. Er entreißt jeden Besitz. Daraus folgt, daß der menschliche Trieb nach einem unendlichen und unverlierbaren Glück in dieser Welt keine Erfüllung haben kann. Diese Feststellung aber verweist über alle geschaffenen Güter hinaus.

Es gibt also nun zwei Möglichkeiten: Entweder die Naturanlage des Glückstriebes im Menschen läuft ins Leere. Dann wäre der Mensch ein Wesen, das sein Ziel gar nicht erreichen kann. Mehr noch: Er wäre das einzige Wesen, das sein Ziel, seine Erfüllung, gar nicht erreichen kann. Er wäre verdammt, eitlen Freuden nachzujagen, die ihm, sobald er sie erlangt, wie Sand zwischen den Fingern zerrinnen und er am Ende mit leeren Händen dasteht. Oder aber es muß ein unendliches Gut geben, welches den unendlichen Durst des Menschenherzens nach Freude und Glück und Frieden auszufüllen vermag und das selbst unvergänglich und unverlierbar ist.

Der Trieb nach unendlichem Glück ist eine Naturanlage des Menschen. Jedes natürliche Verlangen muß, wenn auch nicht notwendigerweise für jeden einzelnen, so wenigstens doch grundsätzlich erfüllbar sein, woraus sich ergibt, daß nur die zweite Möglichkeit zutreffend sein kann. Es muß also ein Gut geben, in welchem die Seele alles erkennt, alles hat und besitzt und genießt, was sie sich überhaupt wünschen kann. Und dieses unendliche, unvergängliche Gut, das ist Gott.

Der ethische Gottesbeweis

Wir wollten den „Gottesbeweis aus dem menschlichen Glückseligkeitsstreben“, den sog. „eudaimologischen Gottesbeweis“, nur im Vorübergehen streifen. In der inneren Welt der menschlichen Seele finden wir aber nicht bloß das Verlangen nach Glückseligkeit, welches auf Gott, als unser letztes Ziel und Ende, hinweist, sondern auch und vor allem die Stimme des Gewissens, welche uns Gott als unseren Schöpfer und höchsten Gesetzgeber erkennen läßt. Zwei Punkte sind hierfür zu erwägen:

  1. In unserem Inneren ist die Stimme des Gewissens tatsächlich vorhanden. Und
  2. der Ursprung dieser Stimme kann einzig in Gott gefunden werden.

a) Es gibt ein dem Menschen innewohnendes Gesetz

Jeder Mensch muß aus eigener Erfahrung zugeben, daß die Stimme des Gewissens tatsächlich in unserem Inneren vorhanden ist. Was soll das heißen? Das heißt, daß jeder Mensch in seinem Inneren eine Stimme wahrnimmt, die ihm sagt, was gut und was böse ist. Ausnahmslos jeder Mensch, selbst derjenige, welcher die Existenz Gottes bezweifelt; ja, selbst der Atheist, der Gottesleugner, kennt Gut und Böse.

Das Gewissen ist Lehrer und Ratgeber. Ausnahmslos alle Menschen, sobald sie zum Gebrauch der Vernunft gelangt sind – also ungefähr ab einem Alter von sieben Jahren –, machen den Unterschied zwischen Gut und Böse. In allen Sprachen und bei allen Völkern finden sich die gleichen Worte, um diesen Unterschied auszudrücken. Wie konnten diese Begriffe entstehen, wenn es keinen Unterschied zwischen Gut und Böse gäbe?

Das Gewissen ist jedoch nicht bloß Lehrer und Ratgeber. Es ist auch Gesetzgeber! Es sagt nicht bloß: „Das ist gut. Das ist böse.“ Es geht weiter und sagt: „Das Gute sollst und mußt du tun. Das Böse sollst und mußt du meiden.“ – Ist das aber wirklich ein Gesetz, was die Stimme des Gewissens befiehlt? Jawohl, so ist es! Der Spruch des Gewissens ist Gesetz, und zwar ein Gesetz, das mit allen Merkmalen und Kennzeichen eines wahren Gesetzes ausgestattet ist.

Was versteht man unter einem Gesetz? Hören wir seine allgemeine Definition: „Ein Gesetz ist die ständige oder dauernde, verpflichtende und hinreichend bekannt gemachte Anordnung eines Vorgesetzten zum Wohle der Gemeinschaft bzw. der Gesamtheit.“ Anhand der einzelnen Teile dieser Begriffsbestimmung können wir überprüfen, ob sich an der Stimme des Gewissens alles findet, was zu einem Gesetz gehört.

Ist das Gewissen eine Anordnung? – Jawohl, denn diese Stimme sagt ja, was wir tun und was wir lassen sollen. Der Spruch des Gewissens ist also offensichtlich eine Anordnung.

Ist diese Anordnung eine dauernde? – Wer könnte das bezweifeln? Jedes Gesetz muß etwas Dauerndes haben, für viele Personen und für viele Fälle und für längere Zeit bestimmt sein. Sonst wäre es nur ein vorübergehender Befehl, ein einzelner Auftrag, der morgen auch anders lauten könnte. Die Stimme des Gewissens aber bietet wirklich eine dauernde Anordnung. Sie lautet: „Tue das Gute! Meide das Böse!“ Diese Stimme spricht zu allen: zum Kind und zum Greis, zum Christen und zum Heiden, zum Heiligen und zum Sünder. Sie gilt für das ganze Leben. Gerade so wie jetzt galt der Gewissensspruch auch für die Menschen vor hundert und vor tausend und vor tausenden von Jahren. Und er wird gelten, solange es vernünftige Geschöpfe gibt: „Tue das Gute! Meide das Böse!“ Der Gewissensspruch ist eine dauerhafte Anordnung! Menschliche Gesetze werden verändert, an wechselnde Umstände angepaßt, verbessert, aufgehoben. Das Gesetz des Gewissens aber ist das Dauerhafteste, welches es gibt.

Ist nun das, was das Gewissen anordnet, auch zum Wohle und zum Nutzen der Gemeinschaft, der Gesamtheit, des Ganzen? – Gewiß! Wenn alle vernünftigen Geschöpfe in allen Fällen der Stimme des Gewissens folgen wollten, wäre das nicht nützlich? Es wäre das Glück jedes Einzelnen, die Ruhe der Seele, der Frieden der Familie, das Wohl aller Staaten, das Glück der Völker, ja, das Heil des ganzen Menschengeschlechtes in der Zeit und letztlich auch in der Ewigkeit.

Ist diese Anordnung, die das Gewissen erteilt, auch hinlänglich bekannt gemacht? Ein Gesetz gilt nicht, solange es nicht in der rechten Weise veröffentlicht und bekannt gemacht ist. – Wenn etwa das Parlament ein Gesetz beschließt, dann tritt es in der Regel nicht sofort in Kraft. Je nach Gesetz muß eine Frist von 14 Tagen bis 6 Monaten verstreichen, um sicherzustellen, daß allen, die von der Geltung des neuen Gesetzes betroffen sind, seine Geltung durch das Verstreichen eine hinlänglichen Dauer bekannt werden kann. Nach Ablauf der Frist geht der Gesetzgeber davon aus, daß jedermann über das neue Gesetz Kenntnis hat. Wer es trotzdem nicht kennt, ist aufgrund des Versäumnisses, sich in Kenntnis zu setzen, nicht mehr zu entschuldigen. – Wie ist nun das Gesetz des Gewissens bekanntgemacht? Es ist bekanntgemacht durch die Vernunft selbst! – Die Gesetze der Römer waren in Erz gegossen, und zwölf eherne Tafeln standen auf dem Forum Romanum. Jeder konnte sie dort lesen. Das Gesetz der Juden stand auf steinernen Tafeln und außerdem in den Büchern der Tora, die Moses abgefaßt hatte und aus denen das Gesetz des Alten Testaments zur Erinnerung von Zeit zu Zeit vorgelesen wurde. Die Gesetze des Deutschen Bundestages werden nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht. – Das Gesetz des Gewissens aber ist jedem Menschen ins Herz geschrieben, wie der hl. Apostel Paulus im Römerbrief lehrt: „Denn wenn die Heiden, welche das [mosaische] Gesetz nicht haben, von Natur aus das tun, was zum Gesetz [der zehn Gebote] gehört, so sind sie, die das Gesetz [vom Berge Sinai] nicht haben, sich selbst Gesetz; zeigen sie ja, daß das Werk des Gesetzes in ihren Herzen geschrieben ist, indem ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt und sich die Gedanken untereinander anklagen oder verteidigen.“ (Röm. 2,14 f.).

Jedes Kind vernimmt die Stimme des Gewissens, sobald in ihm die Vernunft erwacht, und der Greis hört sie noch an der Schwelle des Grabes; auch wenn seine Augen erblindet sind und sein Gehör taub geworden ist. Auch der größte Sünder hört sie! Er hört sie vor seinem Verbrechen: „Tu das nicht!“ Er hört sie bei seiner verbrecherischen Tat: „Was du tust, ist falsch, ist böse, ist Sünde!“ Und er hört sie nach der verbrecherischen Handlung. Sein Gewissen klagt ihn an: „Du hast Unrecht getan! Du bist schuldig!“ – Es gibt kein anderes Gesetz, das besser bekannt wäre als das Gesetz des Gewissens! Die menschlichen Gesetze werden bekanntgemacht durch verhallende Worte, die nicht jeder hört; durch schriftliche Dokumente, die nicht jeder liest oder lesen kann; in Sprachen, die nicht jeder Mensch versteht. Das Gesetz des Gewissens aber steht mitten in der Seele. Es ist, wie der Völkerapostel sagt: „in das Herz geschrieben“. Jeder sieht es, jeder hört es, jeder liest es, jeder versteht es.

Wie sieht es aber mit dem Hauptmerkmal eines Gesetzes aus, daß es eine Verpflichtung auferlegt? Daß es Gehorsam einfordert? Ist auch dieses Kennzeichen eines Gesetzes am Gewissen zu finden? So ist es! Der Spruch des Gewissens ist ein verpflichtendes Gesetz! Es sagt ja: „Du mußt das Gute tun und du darfst nicht das Böse tun!“ Es lobt uns, wenn wir seinem Gebot folgen. Es tadelt uns, wenn wir ihm nicht folgen. Noch mehr: Es verheißt uns für den Fall des Gehorsams Lohn und für den Fall des Ungehorsams Strafe. Ja, es trägt bis zu einem gewissen Grad Lohn und Strafe schon in sich. Denn es ist allgemein bekannt, daß die Ruhe eines guten Gewissens, das uns nichts vorzuwerfen hat, das beste Ruhekissen für den inneren Herzensfrieden eines Menschen ist und daß umgekehrt ein böses Gewissen den Menschen quält und mehr peinigt, als es die Strafen der menschlichen Gerichtsbarkeit vermögen. – Der ostgotische König Theoderich d. Gr. (451/56–526) ließ einst einen unschuldigen Beamten hinrichten. Wer konnte ihn tadeln? Wer konnte ihn anklagen? Wer konnte ihn verurteilen? Wer konnte ihn strafen? Niemand! Er war König. Er war oberster Gesetzgeber und oberster Richter zugleich. Aber sein Gewissen strafte ihn. Kurz nach der Vollstreckung seines ungerechten Urteilsspruches wurde dem König bei einem Bankett ein Fisch serviert. In dem Kopf des Fisches erblickte der König den Kopf des unschuldig Getöteten, und dieses Bild quälte ihn derart, daß er binnen drei Tagen starb. – Ja, das Gesetz des Gewissens ist ein verpflichtendes Gesetz! Seine Nichtbefolgung zieht die Strafe des schlechten Gewissens nach sich, die sich bei schweren Verfehlungen bis zum quälenden Gewissen steigern kann.

Alle unvernünftigen Geschöpfe werden durch die Naturgesetze in der rechten Ordnung gehalten; durch das Gesetz der Schwerkraft, durch das Gesetz der Trägheit, durch das Gesetz der Anziehung und Abstoßung, durch das Gesetz der Instinkte. Die Planeten kreisen um die Sonne. Die Anziehungskraft bindet sie. Das Wasser fließt abwärts. Die Schwerkraft treibt es an. Die Henne breitet bei einer Gefahr schützend ihre Flügel über ihren Küken aus. Die Kraft des Instinktes lenkt sie. – Auch die vernünftigen Wesen werden in der rechten Ordnung gehalten durch ein Gesetz, und zwar durch jenes Gesetz, welches sie bindet und verpflichtet, nicht mit Notwendigkeit oder Naturgewalt, sondern mit sittlicher Gewalt; d. h. durch das Gesetz des Gewissens. – Wenn dieses Gesetz nicht verpflichten würde, welches andere Gesetz könnte uns dann verpflichten? Dann gäbe es keinen Unterschied zwischen Gut und Böse. Dann brauchten die Kinder den Eltern, die Untergebenen ihren Vorgesetzten, die Bürger der Staatsgewalt nicht zu gehorchen. Dann würde die ganze Ordnung der sittlichen Welt einstürzen.

Das Gesetz des Gewissens ist also eine ständige, gut bekannt gemachte und verpflichtende Anordnung zum Wohle der ganzen menschlichen Gesellschaft. Daß der Spruch des Gewissens, das Gute zu tun und das Böse zu meiden, verpflichtet, wird sogar an jenen Menschen deutlich, die gegen ihr Gewissen handeln. Denn jeder lasterhafte Mensch, jeder Sünder, jeder Verbrecher, jeder Ungehorsame versucht, seine böse Handlungsweise als gut und gerecht, als berechtigt und vielleicht sogar tugendhaft auszugeben. Er rechtfertigt seine böse Tat vor sich selbst und vor anderen mit der Erklärung, er habe aus einem „guten“ Grund so gehandelt; ja, er habe aus einem „guten“ Grund genau so handeln müssen. Und wenn es ihm nicht gelingt, seine böse Tat reinzuwaschen, weil das Böse einfach zu offensichtlich ist, dann versucht er die schlechte Handlung zu verbergen – vor sich selbst und vor den anderen. Also selbst das Verhalten der Sünder beweist, daß der Mensch in sich ein Gesetz trägt, das ihn dazu verpflichtet, das Gute zu tun und das Böse zu meiden.

b) Jedes Gesetz setzt einen Gesetzgeber voraus

Aus dieser Feststellung ergibt sich aber nun die entscheidende Frage. Woher kommt dieses Gesetz? Jedes Gesetz hat notwendigerweise einen Gesetzgeber! Wer hat dieses Gesetz, das sich im Gewissen offenbart, gegeben? Wer?

Der Zufall scheidet hier von vornherein aus. Wie wir schon zuletzt gesehen haben, ist der Zufall schon in der materiellen Welt außerstande, eine komplexe Ordnung zu schaffen. Wie sollte er es dann in der geistigen Welt, wo es keine Elementarteilchen gibt, zustande gebracht haben? Wie sollte der Zufall ein geistiges Gesetz aufstellen können, das alle Menschen zur Einhaltung zwingt? Wäre der Mensch nur vom Zufall gebildet, so wäre es vollkommen unerklärlich, wie es bei ihm ein sittliches Empfinden von Gut und Böse und ein Verantwortlichkeitsbewußtsein für das eigene Tun geben kann. Es wäre unerklärlich, wie sich in allen Menschen ein und dasselbe sittliche Empfinden finden kann. Der Mensch müßte dann eher einem Tier gleichen, das gerade keine Verantwortlichkeit vor einem anderen und auch kein schlechtes Gewissen kennt.

Daher noch einmal die Frage: Von wem stammt das Gesetz, das sich im Gewissen offenbart? Könnte es sein, daß es sich der Mensch gegeben hat, wie manche behaupten? Aber wie kommt es dann, daß alle Menschen die Stimme des Gewissens vernehmen und daß sie allen dasselbe sagt? „Tue das Gute! Meide das Böse!“ Und das, obwohl die Menschen ansonsten doch sehr verschieden sind. Alle Menschen – egal, welcher Rasse, Hautfarbe oder Kultur sie entstammen und welcher Religion sie angehören – kommen darin überein, daß der Mord – also die absichtliche Tötung eines Unschuldigen – ein schändliches Verbrechen ist; alle Menschen kommen darüber überein, daß die Lüge zu verurteilen ist, weil sie das Zusammenleben der Volksgenossen vergiftet; alle Menschen kommen darüber überein, daß der Verrat eine verwerfliche und der Diebstahl eine unerlaubte Tat ist, die eine Wiedergutmachung verlangen. In keiner menschlichen Kultur wird der niederträchtige Mord, die Lüge, der Verrat, der Diebstahl etc. als etwas Gutes angesehen, als ein tugendhaftes Ideal gefeiert oder durch Orden und Auszeichnungen belohnt. Hingegen werden Aufrichtigkeit, Tapferkeit und Weisheit überall und von allen Menschen als gut, tugendhaft und ehrenwert beurteilt. Woher kommt das? Hat sich der Mensch wirklich selbst dieses Gesetz gegeben? – Wenn es so wäre, dann müßte es der Mensch auch ändern können. Was Menschenhand baut, kann Menschenhand auch wieder einreißen. Warum schaffen es dann aber böse Menschen, die Diebe, die Mörder, die Unzüchtigen, die Ehebrecher, die Betrüger, die Verleumder, nicht, diese Stimme, diese lästige Mahnerin, mit ihren andauernden Vorhaltungen, ihren unablässigen Bissen und fürchterlichen Quälereien vollends zum Schweigen zu bringen? Sie haben es oft genug versucht. Bisweilen meinen sie, sie hätten es geschafft. Aber sie bringen es letztlich doch nicht fertig, denn dann meldet sich das Gewissen auf einmal doch wieder. Ganz leise erhebt es Anklage: „Du hast Böses getan!“ Warum bringen sie es nicht fertig, das Gewissen zum Schweigen zu bringen? Weil es von einer stärkeren Hand in ihr Herz hineingelegt wurde!

Manche sagen uns schließlich: Die sittliche Prägung des Menschen, die sich zum Gewissen bilde, wäre ein Werk der Erziehung, des Unterrichts, der Gesellschaft, des Milieus. Unmöglich! Die Erziehung ist sehr verschieden, bei einigen fehlt sie ganz. Das Gewissen findet sich aber bei allen Menschen und führt bei allen dieselbe Sprache. Gewiß, die Erziehung, insbesondere die religiöse Erziehung, kann viel dazu beitragen, das Gewissen zu wecken, zu erklären, zu schärfen. Ja, leider kann die Erziehung, insbesondere die areligiöse oder die durch falsche Religionen, das Gewissen auch verbilden, so daß manches, was in Wirklichkeit böse ist, fälschlich für gut und richtig und erlaubt gehalten wird (laxes Gewissen) bzw. manches, was in Wahrheit gut oder erlaubt oder zu tun geboten ist, fälschlich als unerlaubt, sündhaft und verwerflich beurteilt wird (skrupulöses Gewissen). – Ein fleißiger Bauer kann den Ackerboden für das Samenkorn reinigen, düngen, vorbereiten; das Wachstum des Samenkorns behüten und pflegen, genauso wie ein nachlässiger Bauer den Ackerboden auslaugt, das Unkraut nicht bekämpft und gegen Krankheitserreger nichts unternimmt. Beide können die Saat entweder fördern oder verderben, aber keiner von ihnen kann auch nur ein einziges Samenkorn erschaffen. Genauso kann die Erziehung das Gewissen beeinflussen – zum Guten wie zum Schlechten –, aber unmöglich kann die Erziehung das Gewissen geben!

Das Gewissen ist ein Gesetz, das wir uns nicht selbst gegeben haben und das uns auch andere Menschen nicht gegeben haben. Aber wo findet sich dann der Urheber desselben, der Gesetzgeber? Es muß ein Gesetzgeber sein, der Gewalt gehabt hat über das innerste Wesen aller vernünftigen Geschöpfe. Also ein allmächtiger Gesetzgeber. Ein Gesetzgeber, der alles Gute will und alles Böse verabscheut. Also ein ganz heiliger Gesetzgeber. Ein Gesetzgeber, der alles Gute vollständig belohnt, alles Böse vollständig bestrafen kann und will, auch dasjenige, was kein menschlicher Richter erkannt hat und erkennen konnte. Also ein ganz gerechter Gesetzgeber. Und dieser allmächtige, heilige und gerechte Gesetzgeber, das ist Gott.

Die Stimme unseres Gewissens gibt ein zwingendes Zeugnis vom Dasein Gottes. So wahr es ist, daß sich dieses Gesetz in unserer Seele findet, so wahr ist es auch, daß es einen heiligen, gerechten und allmächtigen Gott gibt. Denken wir daran, wenn das Gewissen spricht! Es ist die Stimme des höchsten Gesetzgebers im Innern unserer Seele! Hören wir diese Stimme! Ehren wir sie. Folgen wir ihr. Und sie wird unsere Freude im Leben, unser Trost im Tod, unser Lohn in der Ewigkeit sein. Amen.

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